Kann man Steuersoftware als Betriebsausgaben verbuchen?

Hallo,

ich nutze Lexoffice und exportiere meine EÜR nach Smartsteuer. Kann ich die Ausgaben für die Erstellung der Steuererklärung mit dieser Software (24,99€) als Betriebsausgaben verbuchen, bzw. die Vorsteuer geltend machen?

Viele Grüße,
Johannes Furch

Hallo Johannes,

wenn Du einen Betrieb hast, sind die Kosten für eine SW, die Du in Deinem Betrieb einsetzt, selbstverständlich Betriebsausgaben,
Kategorie „Lizenzen und Konzessionen“.

Gruß lorald

Aber bitte aufgepasst: das gilt nicht generell. Es muss in der Regel aufgeteilt werden, da Mantelbogen, Sonderausgaben etc. privat sind und dann nicht absetzbar sind, weil sie nicht mit den betrieblichen Einkünften in Verbindung stehen. Ob das Finanzamt allerdings bei diesen geringfügigen Beträgen auf einer Aufteilung besteht, ist eine andere Frage.

Der Anwendungsfall „Einzelunternehmen“ und „Lexoffice“ + „Smartsteuer“ sollte ja ein Fall sein, der hier viele betrifft, wie macht Ihr denn das?

Bei der Beantwortung dieser Frage muss man aufpassen, dass man nicht in die unerlaubte Steuerberatung abdriftet. Grundsätzlich ist es so, dass man nur die Kosten(-Anteile) absetzen kann, die direkt mit der Selbstständigkeit zusammenhängen. Die Kosten der privaten Steuererklärung kann man nicht geltend machen. Man muss dann im Zweifelsfall plausibel einen Prozentsatz der Gesamtkosten ansetzen.