Belege nachträglich zuordnen

Hallo Lexoffice-Community

ich bin ein neuer User von Lexoffice, daher bitte etwas Geduld mit mir haben. Danke schön.

Durch die automatische Synchronisierung mit dem Bankkonto meiner Firma wurden viele Umsätze schon zugeordnet. Nun habe ich bei einigen dieser Zuordnungen nicht bedacht, einen Beleg anzuhängen. Kann ich denn nachträglich einen Beleg einem Umsatz noch anfügen? Oder muss ich die Zuordnung löschen, um dann den Umsatz nochmals neu zu erfassen, und dann dabei den Beleg anhängen?

Viele Dank im Voraus für Eure Hilfe

Jorge

Ich muss die Zuordnung aufheben und dann neu zuordnen.
Nachträglich Beleg noch dazu geht bei mir nicht.
Vielleicht gibt es ja eine Lösung?
Würde mich auch interessieren.

Hallo zusammen,

ein anderer Weg ist mir derzeit leider nicht bekannt. :frowning:

Leider gibt es dafür (noch) kein Lösung, ich finde das auch überfällig! Auch ein nachträgliches Hinzufügen von Kommentaren für den Steuerberater wäre nützlich.

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Das wäre eine wirklich äußerst sinnvolle Funktion!

Hi,

das geht mittlerweile, es darf nur noch keine Zahlung erfasst sein oder die Zahlung muss vorher wieder gelöscht und im Anschluss neu erfasst werden.