Wechsel von der Soll-Versteuerung 2018 zur Ist-Versteuerung 2019

Hallo liebe Gemeinde,

ich bin ganz neu hier und rufe mal ein freundliches Hallo in die Runde :slight_smile:

Ich habe seit einigen Jahren eine GbR und alles Rund um Steuern von meinem Steuerberater erledigen lassen. Bis einschließlich 2018 war die Soll-Versteuerung und der Kontenrahmen SKR04 aktiv. Ab 2019 möchte ich gerne näher dran an meinem/unseren Unternehmen sein und mit Lexoffice die laufenden Fibu-Tätigkeiten erledigen. Der Steuerberater soll dann nur noch die USt.-Voranmeldung machen. Ab 2019 verwenden wir die Ist-Versteuerung und den Kontenrahmen SKR03.

Nun zu meinen Fragen:

1) Rechnungen 12/2018 → Einnahmen 01/2019
Ich habe in 12/2018 eine Rechnung geschrieben und die Zahlung in 01/2019 erhalten. In einem Fall von einem Kunden (mit MwSt.) und im anderen Fall von Amazon (ohne MwSt. - Reverse Charge). Wenn ich den Zahlungseingängen auf unserem Bankkonto die jeweiligen Belege zuordne (z. B. Belegdatum 20.12.2018 | Zahldatum: 07.01.2019)? Muss ich da dann etwas Spezielles machen? Lexoffice weiß ja nicht, dass wir zuvor die Soll-Versteuerung hatten und nicht doppelt besteuert werden wollen.

1a)
Wie muss ich die Einnahme von dem Kunden buchen (mit MwSt.)?

1b)
Wie muss ich die Einnahme von Amazon buchen (ohne MwSt.)?

2) Rechnungen 12/2018 → Ausgaben 01/2019
Die gleiche Frage stellt sich mir bei den Ausgaben, wir haben teils Rechnungen mit Datum 12/2018 erst in 01/2019 erhalten und am 07.01.2019 bezahlt. Wie wird das dann verbucht?

2a)
Wie muss ich die Ausgabe mit MwSt. buchen?

2b)
Wie muss ich die Ausgabe ohne MwSt. (Reverse Charge) von Google (G Suite) buchen?

Mein Steuerberater hat mir dazu folgende Nachricht geschickt, womit ich mal wieder unzufrieden bin, weil nicht einfach für einen „Laien“ zu verstehen:

alle Leistungen die bis zum 31.12.2018 erbracht werden, fallen noch unter der Sollversteuerung und sind mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für das IV. Quartal 2018 anzumelden. Wenn Zahlungseingänge (Ausgänge) ab 01.01.2019 für den Leistungszeitraum bis zum 31.12.2018 eingehen, müssen diese gegen Forderungen für 4/3 Rechner gebucht werden. Bitte beachten: nicht auf Erlöse!

Danke schon mal für Eure Hilfe.
Wenn noch irgendwelche Infos benötigt werden, lasst es mich bitte wissen.

VG
Sven.