Lexoffice

Hallo Mitglieder,

derzeit bin ich noch Kleinunternehmer und nehme auch dies in Anspruch, bis jetzt hab ich im Wiso benutzt möchte aber umsteigen auf Hinblick der Geschäftlichen Aktivitäten wird es im laufe der Zeit immer mehr und hierfür suche ich ein geeignetes Programm mit dem ich langsam zusammenwachsen kann.

Meine Fragen:

Ich kaufe meine Waren zum größten Teil Steuerfrei in EU ein, ist das in Lexoffice als Kleinunternehmer Problemlos zu gestalten.?
Mann muss ja die Rechnungen im Ordner führen, fällt dies bei Lexoffice weg? da man ja die Rechnungen einfügt oder nicht.
Wo kann ich die laufende Buchungsnummer angeben.

MfG

Bevor du Fragen stellst, solltest du einmal mit Punkt und Kommaregeln arbeiten. Deinen einleitenden Satz habe ich schlicht und einfach nicht verstanden!

Zur Frage des innergemeinschaftlichen Erwerbs bei Kleinunternehmern: da gibt es Regeln, die dir dein steuerberater sicher sagen kann. Als Hilfe dienen hier auch § 1a Abs. 3 UStG (es gibt hier eine „Erwerbsschwelle“). Innergemeinschaftlicher Erwerb kann in LexOffice gebucht werden, du solltest dir hier aber vorher die FAQ ansehen.

Was meinst du mit „man muss ja die Rechnungen im Ordner führen“? Es gibt eine Aufbewahrungspflicht für erhaltene Rechnungen, richtig. Aber da gibt es mehrere Möglichkeiten und LexOffice bietet dir das Einscannen und Zuordnen zur Buchung an.

Die Buchungsnummern werden automatisch vergeben - beim Einscannen in der Regel aus dem Beleg (Rechnungsnummer). Kann aber überschrieben werden, wenn du dies wünscht.

Hallo,

DANKE für die schnelle Antwort, zunächst einmal bin ich Kleinunternehmer für was benötige ich da ein Steuerberater, solange ich keine Steuern in dem sinne abführe außer die Umsatzsteuer beim Innergemeinschaftlicher Erwerb brauche ich kein Steuerberater soweit bin ich noch nicht.

Zitat: LexOffice bietet dir das Einscannen und Zuordnen zur Buchung an. -->Wenn ich das mache, muss ich zudem trotzdem weiterhin ein Ordner anlegen und die Rechnungen dort ablegen, das ist mir nicht klar. Bis jetzt Buche ich bei Wiso ein und lege die Rechnung im Ordner ab.

MfG

Nun ja, du machst also auch alle Klempnerarbeiten alleine, reparierst dein Auto, schneidest deine Haare etc.? Seltsam, dass inzwischen viele Selbständige meinen, eine Arbeit, die als Ausbildungsberuf viele Jahre mit lernen bedeuten, selber machen zu können und alles zu wissen. Und wenn ich dann nicht weiterweiß, frage ich in einem Forum. Lies dich bei dieser Meinung bitte selber ein. In § 146 AO mit den zugehörigen Anweisungen (z. B. die Hinweise zu § 146 AO im AEAO und das Schreiben des BMF vom 14.11.2014 (zu finden im Internet beim Bumdesfinanzministerium) BMF IV A 4 - #S 0316/13/10003 geben hier genauere Informationen. Ich werde hier in einem Forum keine Steuerberatung (im Forum auch verbotene) Steuerberatung machen.

Hallo,

also für was existiert dieses Forum überhaupt? ich habe eine simple Frage gestellt mehr nicht, wenn es schon so losgeht, muss ich mir wirklich überlegen ob ich hier in Zukunft gut aufgehoben bin & das Geld investiere.

Ich wollte nur eine Information erhalten mehr nicht und nicht so ein sinnloses Kommentar, dann hätten Sie sich diese Antwort auch ersparen können.

Zu Ihrer Information, es gibt genug Menschen die Ihre Buchhaltung selbst erledigen und nicht sofort zum Steuerberater rennen, da es sich ja zudem erst lohnt wenn man eine gewisse Größe erreicht hat.

Zitat: Nun ja, du machst also auch alle Klempnerarbeiten alleine, reparierst dein Auto, schneidest deine Haare etc

In der Tat gibt genug Menschen die Ihr FZG selbst reparieren ( siehe Mietwerkstatt ) ohne großartig diesen Beruf erlernt zu haben und es funktioniert, so ist es auch in anderen Berufszweigen Flaschner,Dachdecker etc. ,man muss nicht immer gleich zum Fachmann solange es sich im Rahmen hält.

Zu dem geht es nicht um eine Steuerberatung im dem sinne, ich wollt nur wissen ob ich diese Arbeit das ablegen der Rechnung trotzdem erledigen muss, denn wenn ja dann erspart mir das Programm keine Arbeit.

Was steht oben auf der HP

Die 1. Online-Buchhaltung für
Selbstständige & Unternehmer
ohne Buchhaltungskenntnisse




MfG

Hallo Bart70,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Um bei Fragen im besten Falle Hilfe und Unterstützung zu finden und auch um Erfahrungen und Expertise auszutauschen. Zumindest waren und sind dies Gründe, warum ich diese Community gegründet habe. :slight_smile:

Hm, welches Geld? Die Community ist doch kostenfrei. Ausser natürlich Du sprichst von der freiwilligen Option, die Community zu unterstützen.

Sofern Du der Annahme sein solltest, es handelt sich hierbei um ein „offizielles“ Forum von Lexware und/oder lexoffice, dann irrst Du. Ich bin der Gründer und Betreiber von lex-forum.net, nicht das Unternehmen Haufe-Lexware.

Das ist an sich korrekt und auch absolut ok. Mit der Grösse hat das aber an sich nichts zu tun. Was Ecriavin vermutlich sagen wollte: Schuster bleib bei Deinen Leisten. Dinge von denen man keine Ahnung hat, sollte man Fachleuten überlassen. Und manche Frage in dem Bereich bzw. die Antworten darauf, sind leider auch den beraten Berufsgruppen vorbehalten. Diese dürfte man als „Nicht-vom-Fach-Person“ gar nicht beantworten. Das aber nur nebenbei.

Theoretisch ja, habe es eben mal in meiner Testinstanz versuchen wollen und konnte es leider nicht final zu Ende führen. Das kann aber auch an nicht konsistenten Einstellungen liegen, da meine Testinstanz in der Regel nicht als Kleinunternehmer geführt wird und ich jetzt auch nicht alle Punkte auf Konsistenz geprüft habe. Ich kann diese Frage daher nicht mit absoluter Gewissheit positiv beantworten.

So wie es aber hier Reverse Charge bei Kleinunternehmern/umsatzsteuerbefreiten Unternehmen – Feedback beschrieben ist, scheint es wohl doch nicht so ganz problemlos zu sein. :frowning:

Du meinst, ob Du die Papierbelege weglassen kannst, da die Belege ja digital in lexoffice sind?

Du nutzt lexoffice schon? Dann bei jedem Beleg, den Du erzeugst, gibt es ein Feld Belegnummer. Oder was genau meinst Du mit Buchungsnummer? Die von Dir selbstvergebene Nummer in Deiner Buchhaltung? Dafür gibt es kein Feld bzw. ist dafür keines bekannt.

Hilft Dir dies weiter?

Hallo,

Ziat:Du meinst, ob Du die Papierbelege weglassen kannst, da die Belege ja digital in lexoffice sind?

GENAU DAS WOLLTE ICH WISSEN MEHR NICHT.

Zitat:Um bei Fragen im besten Falle Hilfe und Unterstützung zu finden
Das wollte ich mehr nicht, DANKE

So und auf der HP steht eindeutig

Die 1. Online-Buchhaltung für
Selbstständige & Unternehmer
ohne Buchhaltungskenntnisse

Ich bin kein Profi, aber das Angebot nehme ich sehr gerne an,trotzdem sind immer noch Fragen offen und darum Frage ich hier in diesem Forum.

MfG

Kein Grund zu schreien. :slight_smile:

Also in den lexoffice FAQ steht das:

Das ist aber z.B. ein Punkt, zudem ich aus rechtlichen Gründen keine belastbare Auskunft geben darf. Ob die Belege in Papierform vernichtet werden können, wenn diese in ein elektronisches Format gebracht und dann in lexoffice abgelegt sind, solltest Du mit steuerlichem Fachpersonal besprechen.

Hallo,

Zitat: Kein Grund zu schreien. :slight_smile: tue ich nicht bin die ruhe in Person :smiley:

DANKE für die Info mehr wollte ich nicht wissen.

Grüße aus Filderstadt