Neu bei lexoffice und viele Fragen

Hallo, ich bin ganz neu bei Lexoffice. Ich bin ja wirklich begeistert, wie gut das alles funktioniert.


Ich verkaufe über Amazon und in einem eigenen Onlineshop.
Bisher war ich Kleinunternehmer mit EÜR.

Das Finanzamt fordert jetzt von mir die Umsatzsteuervoranmeldungen ab 01/2021.
Da ist jetzt auch noch die Frage offen, ob ich diese Anmeldungen jetzt erstmal für das gesamte Jahr 2021 erstelle, damit das Finanzamt sieht, in welchem Abständen ich dann in Zukunft die Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben muss? Ich vermute, dass es dann vierteljährlich sein wird.

Das kann ich ja alles über Lexoffice erstellen, aber, jetzt kommt mein großes Problem. Ich habe in 2021 nur auf Wunsch Rechnungen erstellt, dass heisst, ich muss unendlich viele Rechnungen nach erstellen für das gesamte Jahr 2021. Ich habe jetzt schon mit Lexoffice angefangen, Rechnungen zu erstellen, dass ist alles sehr zeitintensiv und mühsam.

Bei den Einnahmen, weiss ich nicht ganz genau, wie ich Auszahlungen von Amazon buchen soll?
Diese Einnahmen werden ohne Mwst. gebucht?

Bei den Bestellungen mit Paypal im Shop, da weiss ich dann auch nicht genau, wie ich das buchen soll.

Da kommt doch nicht noch zusätzlich die Mwst. mit drauf? Für die Rechnungen, die mit Paypal bezahlt wurden, erstelle ich eine Rechnung, wo dann die Mwst. entsprechend ausgewiesen wird.


Ich habe mein Bankkonto und mein Paypalkonto mit Lexoffice verbunden und die Kontobewegungen wurden schon rückwirkend bis Januar 2021 importiert. Das hat schon alles sehr gut geklappt, aber, die Zuordnungen muss ich noch manuell vornehmen.

Bei Amazon lasse ich aktuell die Rechnung von Amazon erstellen, diese Rechnungen muss ich dann in Lexoffice einfügen, als Einnahme.

Eine weitere Firma, die Rechnungen erstellt, wie z.B. Billbee o.ä. möchte ich im Moment nicht beauftragen, das kostet ja auch wieder extra Gebühren.

Buche ich dann die Auszahlung von Amazon unter Einnahme ohne Steuer?
Ich würde ja sonst doppelt MWst. zahlen, weil die Steuer ja schon bei den einzelnen Rechnungen dazu abgeführt wurde.

Hallo Michaellew,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Die Frage ist falsch adressiert. Das kann Dir nur das Finanzamt beantworten. Wenn die eine Jahresmeldung wollen, dann sendest Du eben die Summen des ganzen Jahres. Wenn sie es monatlich wollen, musst Du es eben monatsweise tun.

Warum? Ist doch unabhängig, ob die Käufer:innen eine Rechnung wollen oder nicht. Du solltest immer eine Rechnung erstellen, schon allein für Dich und Deine Buchhaltung.

Grundlegend Dein Rechnungs- bzw. Verkaufserlös ist eben als Erlös zu buchen. Etwaige Gebühren sind dann als Verkaufsprovision, Gebühr etc. zu buchen. Da dies bei Amazon ja meist als Verrechnungszahlung erfolgt, ist das in lexoffice etwas schwierig abzubilden. Dazu gibt es hier in der Community aber schon einige Threads, wo diese Thematik behandelt wurde. (z.B. hier Amazon Bestellabläufe korrekt verbuchen)

Worauf?

Dann müsstest Du dazu ja gar nichts buchen, da ja auch der Erlös bereits erfasst ist. Ich empfehle, diese Thematik mit Deinem Steuerbüro zu erörtern, wie Du hier am Besten vorgehen solltest.

Hallo Steve,

Danke für deine Nachricht.

Das Finanzamt hat mir das leider nicht genau mitgeteilt, in welchen Abständen ich die Voranmeldungen einreichen soll, nur so, dass ich es ab 01/2021 einreichen soll.

Ich bin ja schonmal froh, dass Lexoffice die Buchungen so prima zuordnet, ich arbeite mich da jetzt Tag für Tag durch, dass alles eingetragen wird und nachgetragen wird von 2021.

Guten Morgen,

Zahlungseingänge sind doch normalerweise immer Geldtransit ohne MWST.

Die eigentliche Buchung muss auch angezeigt werden, zu der Du die Rechnung zuordnen musst, diese mit MWST.

Dann kämen die Gebühren, die sind ja quasi Rechnungseingang und müssen entsprechend gebucht werden.

Bei Paypal glaube ich nur als Kontogebühr ohne MWST (Sonderregelung), bei den meisten anderen eher Kosten des Geldverkehrs mit MWST.

Liebe Grüße

Petra

Im Regelfall steht das aber dazu. Wenn nicht, einfach nochmal nachfragen.