Ist-Besteuerung wird nicht erstellt

Wir arbeiten mit büro easy plus und erstellen darüber auch die Umsatzsteuervoranmeldungen.

Bei einer Kontrolle ist uns aufgefallen, dass die Gewinnermittlung sowie auch die Daten der Umsatzsteuervoranmeldung nur nach der Soll-Basis angegeben und übertragen werden.

In den Firmendateneinstellungen ist unter:

  • „Berichte & Diagramme“ als „Grundlage für Berichte“ die Ist-Basis,
  • „MwSt“ die „MwSt-Berichte - Basis“ das Zahlungsdatum (Ist-Besteuerung) eingestellt.

Bei der Erstellung eines GuV Berichtes mit Konten werden dennoch nur die Summen nach der Soll Besteuerung erstellt. In den jeweiligen Buchungsdetails nach den Konten wird ebenfalls unter „Bericht anpassen“ die Sollbesteuerung als Berichtsbasis genommen. Das kann in diesen Einzelberichten zwar korrigiert werden, ändert jedoch an dem GuV Bericht nichts.

Wie können wir es einstellen, dass die GuV Berichte sowie die Umsatzsteuerdaten auch standardmäßig nach der Ist Besteuerung berechnet werden?

Vielen Dank für die Unterstützung.

Ihr solltet die GuV nicht mit der Umsatzsteuer verwechseln. Das eine ist Umsatzsteuergesetz (Istversteuerung nach Zahlungseingang), das andere ist Einkommensteuer, bei einer GuV zwingend nach Sollbesteuerung. Nur die EÜR geht nach Istbesteuerung!
Die umsatzsteuerliche Istversteuerung ist nicht für Einkommensteuerzwecke anzuwenden! Das scheint sich in vielen Köpfen noch nicht herumgesprochen zu haben. Wer bilanziert (also Bilanz und GuV) hat zwingend die Sollbesteuerung (Rechnungen als Basis) anzuwenden, bei einer EÜR ist die Istbesteuerung (Zahlungen als Basis).
Also entweder wählt ihr den falschen Bericht (GuV statt EÜR) oder Eure Einstellung für Berichte ist falsch.

Hallo,

auch ich habe diese Problem , nutze financial Office plus. Ich arbeite für eine neu gegründete GmbH, es wird tatsächlich die Istversteuerung
angewendet. Die Beträge sind auch nicht nach der Verbuchung des Zahlungseinganges in dem jeweiligen Monat aufgelistet.
Woran kann dies liegen? In der Firmenanlage ist die Istversteuerung angelegt.

vielen Dank für eure Hilfe

Das habe ich doch in meinem Beitrag geschrieben!!!
Eine GmbH ist bilanzierungspflichtig, damit werden Einnahmen mit Rechnungsstellung vereinnahmt. Die Zahlung ist nur und ausschließlich bei einer Einnahmen-Überschussrechnung relevant (§ 11 EStG).
Mannomann - GmbH gründen, aber keine Ahnung von grundlegenden Dingen. Gebt Eure Buchhaltung in fachkundige Hände, wenn Ihr solche Unterschiede nicht kennt. Ihr fallt sonst spätestens auf die Nase, wenn die GmbH auch noch Differenzen zwischen Handelsrecht und Steuerrecht hat und damit zwei Buchungskreise benötigt, um diese über die Jahre nachzuvollziehen (ich denke hier z. B. an den IAB, den es nahc Handelsrecht nicht gibt und der damit immer zu Unterschieden in der Bilanzierung führen wird).

Hallo,

bitte lese nochmal genau was ich geschrieben habe. Ich finde deinen Kommentar mehr als fragwürdig.
Meine Frage ist nicht beantwortet worden!!!

Ich hatte gehofft auf Fragen eine Antwort zu finden, aber auf diese Art von Austausch habe ich kein Interesse!!

Susa, deine Antwort ist jetzt aber auch fragwürdig. Du meldest dich hier an und stellst Ansprüche. Das Forum ist kein bezahlter Lexwaresupport.
Deine vielen Ausrufezeichen machen das ganze nicht besser.
Du solltest mal genau beschreiben was dein Problem ist. Deine Fragestellung lässt einiges offen. Geht es dir wie im 1. Post nur um die Anmeldung der Umsatzsteuer oder darum das es je nach gewähltem Bericht Differenzen gibt?

Wenn es ihr um die Umsatzsteuer geht, dann kann auch die GmbH die Istversteuerung wählen, ich glaube bis 500.000 € Umsatz.

Hallo,

die GmbH unterliegt der Istbesteuerung. Die Umsatzsteuervorauszahlung wird nicht korrekt ermittelt. Selbstverständlich können auch bilanzierungspflichtige Unternehmen entgegen der Ausführungen von Ecrivain, unter einigen Voraussetzungen dieser Besteuerung unterliegen. Daher war die Antwort auf meine Fragestellung nicht nachzuvollziehen.

Natürlich ist dies kein bezahlter Lexwaresupport, hatte aber trotzdem die Hoffnung, mich austauschen zu können.

Trotzdem vielen Dank, habe aber die Antwort selbst gefunden.

Gruß

Da du selbst nach Hilfe suchtest wäre es schön gewesen wenn man jetzt die Lösung hier lesen könnte.

Ich vermute mal das in der Berichtsfunktion die Werte nicht korrekt waren aber im eigentlichen Formular der Voranmeldung dann doch korrekt verarbeitet werden.

Deine Aussage fällt auf dich zurück. Kein weiterer Kommentar mehr.



Genau, ich habe nach Hilfe gesucht und keine, beziehungsweise eine unkorrekte Antwort auf meine Frage erhalten. Jedoch denke ich, dass es anderen Mitgliedern helfen könnte. Die Berichtsfunktion war korrekt, da Rechnungsstellung und Zahlungseingang im selben Anmeldezeitraum waren. Der zugegeben simple Fehler lag im OP Abgleich. Jetzt wird alles korrekt angezeigt.

Hallo zusammen,

ich weise an dieser Stelle erneut daraufhin, dass ich um ein Minimum an Respekt um Empathie bitte. Menschen haben unterschiedliche Wissens- und Kenntnisstände.

Jemanden „blöd anzublaffen“, weil man vermeintlich keine Ahnung von der Materie hat, ist nichts, was ich hier im Forum toleriere. Diese Community existiert, um eben denen, die Fragen haben, Hilfe zukommen zu lassen. Wenn hier jemand der Ansicht ist, die Fragestellung sei unter seinem/ihrem Niveau, dann gibt es dafür drei mögliche Optionen:

  1. Klappe halten und einfach nix dazu schreiben.
  2. Die Community verlassen.
  3. Das eigene Ego mal hinten anstellen und versuchen sachlich und ohne persönlich zu werden, eine weiterführende Antwort zu geben.

Danke.

@ Susa

Danke fürs Teilen der Lösung für Dein Anliegen. Beim nächsten Mal bitte aber schauen, an welchen Thread Du Dich anhängst. Wir sind um Unterforum für büro easy, da sind Fragen zu financial office bzw. dem buchhaltung Programm eher ungünstig. Danke.

@ Tarjeta

Wie ist der Sachstand zu Deinem Anliegen? Haben Dir die bisherigen Hinweise ggf. weiterhelfen können?