Umsatzteuer anteilig - Nachforderung verbuchen

Liebe Mitglieder des Forums, ich bitte um Eure Hilfe.

Ich bin Finanzdienstleister und beziehe Erlöse mit und ohne Mehrwertsteuer.

Bei der Umstatzsteuerjahreserklärung stellt dann das Finanzamt fest, dass ich nur anteilg die Vorsteuern abziehen kann ( was allerding in den Quartalsmeldungen von Büro-Easy Plus nicht so verarbeitet wird und auch in die Jahreserklärung nicht ).

Dann zieht das FA den zuviel erstatteten Betrag im Nachgang wieder ein.

Wie verbuche ich diese Zahlung?
Wie korrigiere ich die Salden auf dem MWST-Verrechnungskonto?
Ist diese Nachzahlung eine „Betriebsausgabe“, bzw. welchen Einfluss hat der Stand des Verrechnungskonto´s auf die EA-Rechnung ?

Hallo Vitabo,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Das ist wohl eher eine Fragestellung, welche Du mit Deinem Steuerbüro besprechen solltest.

Du solltest die Eingangsrechnungen von vornherein splitten - wie, mit dem Steuerberater besprechen in Punkto Aufteilungsprozentsatz. Dann die Rechnungen buchen einmal mit 0% Vorsteuer und einmal mit 19% Vorsteuer. Dann sparst du die Nachzahlung.

Natürlich sollten die Beträge schon bei der ersten Buchung korrekt eingegeben werden.

Die Nachzahlung kann jetzt doch aber ganz einfach als Journalbuchung erstellt werden.
Menü Extras :arrow_right: Umsatzsteuer :arrow_right: Umsatzsteuernachzahlung eingeben :arrow_right: Journalbuchung erstellen

Nein, die Nachzahlung buchst du ganz normal als Umsatzsteuer Vorjahre! Nur für die neuen Buchungen kannst und solltest du splitten. Vorjahre kannst du nicht mehr verändern.
Die Buchung geht ganz einfach über das Menü Extras - Umsatzsteuer/Elster - Umsatzsteuernachzahlung eingeben.-

wo ist da jetzt der Unterschied zu meiner Antwort?

Mea culpa - ich habe Tomaten auf den Augen gehabt.

@Vitabo

Wie ist der Sachstand zu Deinem Anliegen? Haben Dir die obigen Hinweise weitergeholfen?