Alte Monate nachbuchen - Umsatzsteuer-Voranmeldung

Hallo,

seit Juli buche ich meine Belege selbst und der Steuerberater erstellt dann den Jahresabschluss.
Ich hatte mich für lexoffice entschieden, wobei sich nun immer wieder herausstellt, dass es nicht das Richtige, zumindest für mich, ist.
Ich würde nun gerne auf Büro easy umsteigen und möchte damit die Belege seit Juli nachbuchen
Wie verhält es sich nun aber mit den Umsatzsteuervoranmeldungen, die ich seit Juli bereits monatlich mit lexoffice erstellt habe? Muss ich die in Büro easy nochmal erstellen, aber nicht an das Finanzamt senden oder kann ich sie einfach ignorieren oder …?

Wäre schön, wenn Ihr mir weiter helfen könntet.

Im Voraus schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.

Viele Grüße
Peter

Du musst es nicht doppelt machen. Zur Kontrolle deiner Eingaben empfliehlt es sich, über die Voransicht die UStVAen mit den über LexOffice abgegebenen zu vergleichen, aber abgeben musst du nicht noch einmal. Allerdings musst die Erklärungen über LexOffice dann irgendwie archivieren - Nachweis- und Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) liegen bei dir. Wie das in LexOffice gelöst ist, kann ich leider nicht sagen.