E-Bilanz

Hallo zusammen,

ich bin neu an meinem jetzigen Arbeitsplatz und es wurde bisher in dem Buchhaltungsprogramm Büro easy plus noch nie ein Wirtschaftsjahr abgeschlossen. Das Jahr 2016 möchte ich jetzt zum ersten mal in diesem Programm abschließen. Deswegen habe ich ein paar Fragen zur E-Bilanz (Zentrale).

  1. Kann der Jahresabschluss für das Jahr 2016 komplett durchgeführt werden, ohne ihn im 5. Schritt „E-Bilanz senden“ an das Finanzamt zu senden? (Das hat nämlich schon der Steuerberater gemacht)

  2. Wird das Jahr 2016, welches ich abschließen möchte, dann festgeschrieben?

  3. Welche Taxonomie Version muss ich für den Abschluss des Jahres 2016 auswählen? Denn, wenn ich die Taxonomie 5.4 auswähle, kommt die Fehlermeldung: „Text: [26,27147] Die Position ‚{http://www.xbrl.de/taxonomies/de-gaap-ci-2015-04-03}bs.eqLiab.pretaxRes.res.spec‘ ist zum angegebenen Bilanzstichtag nicht gültig.“

Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen …

Grüsse,

IFP

Hallo,

zu deinen Fragen:

  1. Es gibt in Büro Easy im Gegensatz zu Buchhaltungsprogrammen keinen Jahresabschluss in der Form, dass man Anfangssalden für das neue Jahr bekommt. Du buchst einfach alles, was noch in das Jahr 2016 gehört, mit Datum 31.12. ein - die Bilanz ergibt sich durch das Datum. Du hast auch keine Perioden, in denen du Abschlussbuchungen tätigen könntest, daher das Datum 31.12. hierfür. Die E-Bilanz musst du doch nicht mehr erstellen, wenn dies der Steuerberater schon versandt hat. Du kannst probehalber am Ende deiner Buchungen in der E-Bilanzzentrale kontrollieren, ob das Ergebnis so ist wie beim Steuerberater, absenden musst du nicht. Du kannst mit beenden aufhören, der letzte Stand wird gespeichert. Für das Jahr 2016 ist die Taxonomie 5.4 vorgeschrieben, du kannst aber auch 6.0 nehmen (sind aber dann mehr Angaben zu machen).

  2. „Festschreiben“ wie in Datev gibt es bei Büro Easy nicht. Jede gespeicherte Buchung wird sofort journalisiert und ist damit im Sinne der Steuerverwaltung festgeschrieben, da jede Änderung über das Logbuch nachvollziehbar ist. Du kannst nur ganz sperren, dann sind aber keine Buchungen mehr möglich, da ein Entsperren nicht möglich ist.

  3. Für 2016 Taxonomie 5.4, für 2017 6.0. Hier ist dann auch der Anlagenspiegel verpflichtend abzugeben. Deine Fehlermeldung ist so nicht ganz verständlich - um welche Position handelt es sich denn?

1 „Gefällt mir“

Hallo Ecrivain,

vielen Dank für deine Antworten.
Leider kann ich die Fehlermeldung nicht verstehen, was das bedeuten soll?

Hier die komplette Fehlermeldung:

ErrorCode: 610001002
ErrorText: Fehler während der Plausibilitätsprüfung, Datensatz nicht plausibel.
ServerAnswer:
ServerResult:

lfde.Fehlernummer: 1
FachlicheFehlerId: 170155118
Feldidentifikator: bs.eqLiab.pretaxRes.res.spec
LfdNrVordruck: 1
Mehrfachzeilenindex: 1
Nutzdatenticket: 20180919112654
PrivateKennnummer:
RegelName:
Text: [26,27147] Die Position ‚{http://www.xbrl.de/taxonomies/de-gaap-ci-2015-04-03}bs.eqLiab.pretaxRes.res.spec‘ ist zum angegebenen Bilanzstichtag nicht gültig.
Untersachbereich:

Das wirkliche Problem in meiner Buchhaltung liegt in einer alten Forderung aus dem Jahr 2009 (wurde damals falsch eingebucht), welche ich über das Konto 0998 Einzelwertberichtigung aus Forderungen und mit dem Jahresabschluss 2016 bereinigen wollte.

Der Saldo vom Konto 0998 Einzelwertberichtigung aus Forderungen soll 2017 auf null sein.
Wie mache ich das am geschicktesten?

MfG,

IFP

Die Fehlermeldung hängt aber - wenn überhaupt - nur bedingt mit der Buchung zusammen. Denn ursächlich für die Fehlermeldung ist eine Kontenzuordnung zu einer nicht mehr zulässigen Bilanzposition (hier sind auch Nullwerte schädlich). Sieh dir einmal die vorgeschriebenen Bilanzgliederung im HGB an - hier hat es 2016 einige Änderungen gegeben.

Den Bilanzposten musst du über Erträge buchen, denn die Einzelwertberichtigung wurde ja auch als Aufwand erfasst. Konto 2731 würde hier passen.