Differenz bei gezahlter Vorsteuer EÜR / USt-Erklärung

Hallo in die Runde,

habe irgendwie ein Brett vor dem Kopf.
Ich habe eine Differenz zwischen
Umsatzsteuererklärung „Vorsteuerbeträge aus Rechnungen …usw“ (Zeile 62) und
EÜR Zeile 49 (185) „Gezahlte Vorsteuerbeträge“
… die Beträge sollten eigentlich beim Jahresabschluss gleich sein :slight_smile:

Der Betrag aus der USt-Erklärung ist lt. Verprobung der Richtige,
hat jemand eine Idee wie ich dem Fehler auf die Schliche kommen kann oder hatte schon mal jemand auch diesen Fehler
oder gibt es irgendwo eine Dokumentation was,/woher „Lexware büro easy“ die Daten für Zeile 49/185 hernimmt?
Ich lese gerne nach aber „google“ hat nicht wirklich geholfen :wink:
Vielen Dank schon mal

… und hier schon der Lösungsansatz, wobei das auch Fragen (bei mir) aufwirft:

Die Lieferantenrechnungen werden in der EÜR nach Zahlungsdatum gezogen,
in der USt-Erklärung aber nach Rechnungsdatum.
Also alle Rechnungen über den Jahreswechsel unterschiedlich (Rechnungs-Datum im Dezember, Zahlung im Januar)
Ist das so gewollt? Oder buche ich was falsch, oder wieder das berühmte „Brett vorm Kopf“ :question:
… in den letzten Jahren gab es diese Differenz bei mir nie, liegt das vielleicht am büro easy plus … (war bei mir vorher halt Quick-Books)

Dann bist du wahrscheinlich im Hinblick auf die Umsatzsteuer Istversteuerer und dann ist das völlig richtig.

… da hat aber das Finanzamt etwas gegen, das die Daten in der EÜR 2017 und USt-Erklärung 2017 NICHT identisch sind :sunglasses:

Das kann man anhand deiner Infos nicht beurteilen. Je nachdem wie du die Firmeneinstellungen gemacht hast, kann es stimmen oder nicht.

Hallo Album123,
konntest Du das Problem lösen bzw. das Finanzamt zufriedenstellen?
Auch ich habe jetzt die Finanzamt-Nachfrage genau mit der gleichen Problematik. Ich kann es anhand des Konten-Exports aber auch nicht feststellen, welche Konten sich noch in Zeile 185 reinziehen. Ich habe heute eine Chat-Anfrage an Lexoffice gestartet, Antwort kommt aber nicht vor Montag :frowning:

Im Kontenexport kann ich die Zahlen für die USt-Erklärung nachvollziehen, aber nicht die Zahlen für die EÜR. Auch habe ich schonmal versucht, mit Zahldatum was zu matchen, aber das krieg ich nicht hin… :imp:

Vielen Dank
Petra

Noch einmal gaaaaanz langsam:
Bei einem Istversteuerer wird bei der Umsatzsteuer (und nur dort) für die Umsätze und die abzuführende Umsatzsteuer darauf das Zahlungsdatum genommen. Bei Eingangsrechnungen, Barbelegen etc. aber das Rechnungsdatum, das heisst, der Staat gewährt einen Kredit, da Vorsteuer schon zum Rechnungsdatum gezogen werden darf. Umsatzsteuer aber erst bei Zahlung.

Für die Einkommensteuer (und damit auch die EÜR) gilt § 11 EStG, d.h. ganz strikt Zahlungsdatum sowohl bei Einnahmen als auch bei Ausgaben. Einzige Ausnahme: regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie Miete, UStVA gehören bei Zahlung 10 Tage vor bzw. 10 Tage nach dem Abschlussstichtag zu dem Jahr, für das gezahlt wurde. Also Miete Januar an den Vermieter gezahlt am 30.12.2018 gehört in das Jahr 2019, die UStVA Dezember 2018 vom Finanzamt abgebucht am 10.1.2019 gehört in das Jahr 2018.