financial office 2014

Hallo,
habe als Kleinunternehmen obige Software erworben. Durch einen Crash im PC musste ich alles neu installieren.
Nur mit lexware lässt sich nicht mehr arbeiten, da meine Sicherung die Version 18.51 besitzt, die Ursprungssoftware beginnt jedoch mit 18.00.
Daher lässt sich die Datensicherung nicht mehr einlesen.
Durch diesen Umstand würde ich gezwungen werden eine neue Version kaufen zu müssen.
Ist für uns nicht notwendig, da wir sowieso die Elster Formulare der Finanzverwaltung benutzen.

Gruß Guido

Wo kann man denn die Ausnahme von den GOBD beantragen? Wenn das für Sie nicht notwendig ist mit einer rechtssicheren GODB konformen Version zu arbeiten? Seit 2014 hat sich einiges geändert. Und auch die DSGVO bitte nicht vergessen.

Es ist nicht möglich mit Version 2014 heute in der Buchhaltung und/oder Faktura rechtskonform zu arbeiten.

Das ist es wenn man hier mitliest aber auch nicht mit den aktuellen Versionen.

Und aus eigener Erfahrung konnte das Finanzamt mit einer absolut aktuellen Software vor ein paar Jahren leider auch nichts anfangen.
Deshalb läuft jetzt auch bei mir immer noch eine Version aus 2016.

Das soll keine Empfehlung sein es so zu machen wie ich aber ich finde das unnötige Panikmache.

Wenn das alles so wäre dann gehört in jedes Softwarepaket ein rechtssicheres Zertifikat zum Lieferumfang welches genau diese Rechtssicherheit bestätigt. Ja ich weiß hier wurde mal geschrieben man könne das irgendwo anfordern, aber warum versteckt man das wenn man es doch hat?

Wie kommen Sie zu der Aussage. Welche rechtlichen Anforderungen sollen sich mit der aktuellen Version nicht umsetzen lassen?

Das wäre in dem Fall aber das Problem des Prüfers. Es ist letztlich immer die eigene Entscheidung mit welcher Version man arbeitet. Mir ist es letztlich auch total egal. Ich weiß aber aus Erfahrung, dass viele Anwender gar nicht wissen, was das Problem an alten Versionen ist und das sie damit im Zweifelsfall erhelbliche Probleme riskieren. Die Kosten stehen meiner Meinung nach in keinen Verhältnis zum Risiko.

Ihre Meinung. Ich habe es mehr als einmal erlebt, dass Kunden panisch und ganz dringend sofort ein Update brauchten.

Dafür wird Lexware seine Gründe haben. Und der Link ist ja nicht wirklich versteckt.

Ganz einfach, hier wird von unendlich vielen Problemen mit Grundfunktionen berichtet. Auch von durch Lexware bestätigten Fehlern die oft nicht behoben werden. Da fehlt mir dann doch das Vertrauen.
Ja nicht selten ist da sicher auch der User Schuld aber es wird fälschlicherweise suggeriert „kauft die aktuelle Version und alles wird gut“

Na prima, das sage ich ihm dann das nächste mal. Er kam sogar ein zweites mal um es noch einmal zu versuchen.

Tatsächlich? Wenn ich das dringend brauche kaufe ich es einfach, lade es herunter da muss ich zu niemanden panisch hinrennen.

Die Gründe zeigen sich wenn man den link genauer betrachtet. Bedeutet nämlich das dieses Testat praktisch nichts Wert ist.

Für Büro easy finde ich übrigens kein, möglich das ich zu doof bin, aber auch möglich das es keins gibt? Eventuell helfen sie mir mit einem link.

Eventuell können sie mir ja sagen was an der Version von Büro easy aus 2016 nicht korrekt ist, das muss ja damals auch den Regeln entsprochen haben, heute nicht mehr?

Die Gründe zeigen sich wenn man den link genauer betrachtet. Bedeutet nämlich das dieses Testat praktisch nichts Wert ist.

Für Büro easy finde ich übrigens kein, möglich das ich zu doof bin, aber auch möglich das es keins gibt? Eventuell helfen sie mir mit einem link.

Eventuell können sie mir ja sagen was an der Version von Büro easy aus 2016 nicht korrekt ist, das muss ja damals auch den Regeln entsprochen haben, heute nicht mehr?
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Hier ist der Link - wer suchet, der findet http://download.lexware.de/pub/service/bueroeasy/GOBD_Testat_BEplus2019.pdf

Und was sich geändert hat? DAs fragst du nicht im Ernst - das würde nämlich bedeuten, dass du dich überhaupt nicht um rechtliche Änderungen kümmerst. Z. B. Änderungen in der GoBD (auch in diesem Jahr), die DSGVO ist hinzugekommen, die Formulare für EÜR bzw. E-Bilanz (Taxonomien) wurden geändert und erweitert und und und …

Aber arbeite weiter mit deiner veralteten Version. Du wirst auf alle Fälle ab 14.9.2019 kein Onlinebanking mehr machen können - Elster wird auch nicht mehr gewartet. Und bezüglich deiner Aussage zum Betriebsprüfer: wenn du wirklich mit veralteten Versionen arbeitest (kann man ja auch für die Vergangenheit dann vermuten), dürfte es an einer alten Version der Betriebsprüferschnittstelle gelegen haben. Auch hier gibt es laufend Änderungen …

Stimmt genau, kümmere ich mich nicht drum, macht mein Steuerberater. Formulare nutzte ich ganz einfach eine Zeit lang die Onlineformulare des Elsterportal. Online über Büro easy geht ja gar nicht mehr ohne das Update. Aber seit 2018 fasse ich selbst kein Formular mehr an, jegliche Kommunikation mit dem Finanzamt übernimmt der Steuerberater.

Wenn du richtig gelesen hättest dann würdest du Wissen das zum Zeitpunkt der Prüfung alles auf aktuellem Stand war. Die Updates kamen schließlich automatisch per Post. Das es Probleme gab bei der Prüfung war ein Grund nicht mehr upzudaten, wozu denn wenn es nicht funktioniert.
Weiterer Grund, mit nahezu jedem Update funktionierte irgendetwas nicht mehr allerdings wurden manchmal sogar alte Fehler behoben.
Trotzdem finde ich die Software so wie sie gerade ist (Ver.2016) recht gut und deshalb benutze ich sie nach wie vor.

Was mit Elster passiert ist mir egal (siehe oben) Onlinebanking außer Funktion wäre doof, aber ich bin mir fast sicher das es auch am 15.092019 noch funktioniert, falls nicht wäre das eventuell ein Grund upzudaten oder zu wechseln. Ginge aber auch ohne mit etwas Mehraufwand speziell bei den PayPal Buchungen. Im Grunde aber kein Drama.

Ps.
Das Angfangs verlinkte Testat beruhte auf Gobd Richtlinien von 2014, wie gesagt überflüssig dieses Testat wenn es wie du sagst diverse Änderungen gab.

Pps. in einem anderem Thread lieferst du ja selbst einen Grund/Beweis an der Zuverlässigkeit der Produkte zu zweifeln.

Ps.
Das Angfangs verlinkte Testat beruhte auf Gobd Richtlinien von 2014, wie gesagt überflüssig dieses Testat wenn es wie du sagst diverse Änderungen gab.

Mein Link geht auf das Zertifikat für 2019 (siehe Anlage). Dieses beruht auf den für das Geschäftsjahr 2019 gültigen Vorschriften.

Pps. in einem anderem Thread lieferst du ja selbst einen Grund/Beweis an der Zuverlässigkeit der Produkte zu zweifeln.

Was hat die Gliederung mit den GoBD zu tun? Ausserdem kenne ich keine Software, in dem nicht solche Lapsus vorhanden sind. Das hat absolut nichts mit den GoBD zu tun, sondern ist eine Darstellungsfrage.

Aber ich rede hier sowieso gegen eine Wand - du willst nicht und dann helfen auch gute Gründe nicht weiter. Mach’ was du willst - ich muss die Folgen nicht tragen. Und ob dein Banking nach dem 14.9.2019 noch funktioniert, wage ich zu bezweifeln - es gibt nämlich eine neue Bankingsoftware, die bei solchen alten Programmen nicht eingespielt wird. Viel Vergnügen!
Testat.jpg

Die Software 2019, die GOBD die sich ja laut dir seit 2014 ständig geändert auf deren Grundlage geprüft wurde ist stand 2014. Musst du schon das Testat lesen um das zu sehen, steht da drin.

Darstellungsfrage? Du meinst also die bauen Fehler in Teilen ein die nicht die GoBD betreffen?
Und du meinst wenn da offensichtlich falsche Daten und Auswertungen geliefert werden hat das nichts mit Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff zu tun?
Meiner Meinung wird mit dem angesprochenen Fehler die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß geführt. Du hast doch selbst hier im Zusammenhang mit der GoBD auf fehlende Formularaktualisierung hingewiesen. Die hat doch dann auch nichts mit GoBD zu tun. Kann ich ja alles auch im Elsterportal erledigen.

Da würde ich dir fast zustimmen aber ich arbeite tatsächlich seit jetzt ca. 10 Jahren mit einem Lieferanten zusammen wo derlei Dinge mir bisher bei einigen Produkten zumindest nicht aufgefallen sind. Wo es tatsächlich mal etwas gab wurde diese Dinge nachdem ich sie gemeldet habe innerhalb von 24-48 Stunden behoben. Und da Produkte wo solche Dinge eher unwichtig waren.


Du ich zahle für andere Softwarelösungen im Abo deutlich mehr, nur mit dem Unterschied das es sich um nachvollziehbare verwertbare Veränderungen handelt die da upgedatet werden. Das war leider bei Quickbooks/Büroeasy selten der Fall. Im Gegensatz zu früher Sind die Jahresupdates inzwischen teurer als die Vollversionen früher bei den Formularupdates wie Umsatzsteuervoranmeldungen auch ohne Update eingespielt wurden.


Ich geb dir Bescheid. Da ich davon ausgehe das du die Umstellung meinst die die Postbank mit Postbank ID bereits vorgenommen hat dann kann ich dir heute schon sagen das dies zu einem kurzzeitigen versagen des Umsatzabrufes führte. Lies sich aber problemlos beheben auch mit meiner alten Version.

Aber im Grunde geht es mir nur darum darauf hinzuweisen das die Sicherheit die hier durch die Updates gerne suggeriert wird ist nicht gegeben.
Klar mögen das die Verkäufer hier nicht so gerne lesen.
Wo und wie zum Beispiel sichert Büro easy automatisch die Daten der Buchhaltung dauerhaft?
Das muss dann doch wieder der Nutzer sich überlegen oder hat BE da inzwischen eine automatische Routine die die Sicherung in einer Cloud sichert?
Und da die hohen Strafzahlungen die hier gern genannt werden. Da gibt es doch sicher Aktenzeichen von entsprechenden Gerichtsverfahren zum nachlesen wo dies geschehen ist.
Daher kann ich selbst nur empfehlen einen Steuerberater zu beauftragen den man im Schadenfall in den A… treten kann und einer der im Zweifel mal dem FA in den Allerwertesten tritt. Am Ende gibt es so oder so keine Sicherheit vor Forderungen des FA.

Aber mir fällt gerade ein warum ich über viele Monate dieses Forum gemieden habe. Weil einige gewerbliche User einen bei gegensätzlicher Meinung als dumm hingestellt haben. Rühmliche Ausnahme ist da der Betreiber des Forum.

Hallo Lutze,

es tut mir sehr leid, dass Du dies so empfindest. :frowning:

Das ist nett, vielen Dank.
Mir fehlt etwas die Zeit, auf alle bisherigen Aussagen in diesem Thread, egal von wem, im Detail einzugehen. Ich muss jedoch sagen, dass ich Deine Sorglosigkeit (wenn ich das so nennen darf, ohne es despektierlich zu meinen) nicht teile. Klar, wenn Du alles das Steuerbüro machen lässt, bist Du bei einigen Punkten fein raus. Aber z.B. im Bereich Warenwirtschaft liegen die Verantwortlichkeiten bei Dir (liegen sie bei vielen Dingen auch, wenn das Steuerbüro sie übernimmt, da Du der Steuerpflichtige bist).

Letztlich lasse ich immer die Kund:innen am Ende selbst entscheiden, weise aber auf diverse Punkte hin und empfehle, hierzu rechtlichen Rat bei einem einem Steuerbüro einzuholen und diesen sich idealerweise auch schriftlich geben zu lassen. Die vielen Punkte, auf die man mittlerweile im Rahmen von DSGVO und/oder GoBD achten muss, sind zu vielschichtig, als dass ich sie einem „Bauchgefühl“ überlassen würde.

But that’s just my 2 cents.

Oh Sorglosigkeit überhaupt nicht. Eher das Gegenteil vor allem auch auf Grund der negativen teuren Erfahrungen die ich mit damals aktueller Lexware Software gemacht habe.
Mir macht eher Sorge das den Leuten Sorglosigkeit suggeriert wird wenn sie doch mit der aktuellsten Softwareversion arbeiten. Dies ist aber überhaupt nicht gegegeben.
Wenn man sich damit beschäftigt ist man mit alter Software sicherer als würde man einer aktuellen Software vertrauen die theoretisch alles könnte.
Sieht man doch wenn sich hier Leute melden die professionell für andere Firmen Buchhaltung erledigen und jenen jegliches Grundwissen fehlt. Da kann man kaum glauben das die sich mit DSGVO und GOBD auskennen. Da hilft dann die beste Software nicht.
Meine Empfehlung, ich hatte es hier schon mal erwähnt, ist und bleibt natürlich das jeder am besten erst einmal die Software aktuell hält. Das war früher bei Lexware allerdings vor allem finanziell einfacher zu gewährleisten.

Meine Sorgen sind bei all den Dingen die man nicht 100% sicher gewährleisten kann so groß, das ich nach fast 25 Jahren Selbständigkeit überlege ein aktuelles Angebot anzunehmen und in Zukunft eine ruhige Kugel als Angestellter mit 30 Wochenstunden zu schieben.