Programmfunktion nach Betriebsaufgabe

Hallo Forum,
ich nutze derzeit Lexware professional und stelle mit gerade die Frage, wie mit einer Betriebsaufgabe umzugehen ist.

Die Software wird mindestens 1 x jährlich kostenpflichtig aktualisiert. Wenn das Unternehem geschlossen ist fallen keine laufenden Geschäftsvorfälle mehr an. Gleichwohl müssen die Daten für die vergangenen Jahre 10 Jahre vorgehalten werden um Betriebsprüfer zufrieden stellen zu können.
Angenommen das Unternehmen schließt zum 30.06.2019 müssen also die Daten bis 2029 verfügbar sein. Ist es möglich die letzte Kaufversion aus 2019 so lange zu nutzen, ohne Updates um hier die gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können (also BP-Export…). Die Progammversion müsste sich im Zweifel ja auch auf neuen Rechnern installieren lassen.

Ich kenne es von DATEV so, dass man Archiv CD’s erstellen lassen kann, die dann mit einem separaten Programm genutzt werden kann.

Gibt es diese Möglichkeit bei Lexware auch? Oder etwas Ähnliches?

Danke schon im Voraus für Eure Antworten.
Grüsse
Martina

Hallo Martina,

mindestens. Die Aufbewahrungsfristen hängen auch noch von anderen Faktoren ab.

Grundlegend ja. Du kannst dann aber spätestens ab dem Folgejahr keine neuen Daten mehr eingeben, was ja aber bei einer beendeten Geschäftstätigkeit auch nicht mehr notwendig sein dürfte.

Jein. Du musst Sorge tragen, dass die Software lauffähig gehalten wird. Für z.B. neuere Betriebssysteme gibt es keine Gewährleistung, da die Version 2019 (aus Deinem Beispiel) auf diesen neueren Betriebssystemen nicht gestetst wurde.

Im Zweifel auf dem „alten“ PC belassen oder eine VM (Virtuelle Maschine) erstellen und diese dann auf dem neuen PC vorhalten.

Soweit verständlich und hilfreich?

1 „Gefällt mir“

Hallo Steve,

danke für Deine Antwort. Die hilft mir schon mal weiter. Also eine Archivierungs CD ähnlich Datev lässt sich also nicht erstellen, oder?

LG
Martina

Du könntest einen Export der Betriebsprüfer-Daten erstellen und den auf CD schreiben. Ob das für die lohnsteuerrechtlichen Dinge ausreicht, kann ich Dir nicht beantworten.

Ich persönlich würde es so machen, wie ich es in meinem vorherigen Beitrag geschildert habe.

1 „Gefällt mir“