Wechsel Financial Office Plus Handwerk 2014 zu Buchhalter 20

Hallo zusammen,

da die Support-Hotline der Produktberatung in diesen Tagen etwas überlastet ist, versuche ich hier im Forum mein Glück:

Ich habe bisher immer Financial Office Plus verwendet, 2014 dann Financial Office Plus Handwerk und würde gern aus Kostengründen auf den Buchhalter plus 2015 wechseln. Lohnbuchhaltung und Auftrag und Faktura werden nicht benötigt (in den ersten beiden Jahren habe ich Auftrag und Faktura genutzt - jetzt aber schon 3 Jahre nicht mehr).

Da ich neben dem eigentlichen Gewerbe noch eine PV-Anlage mit buche, würde ich zwei Firmen anlegen wollen um die konsolidierte Umsatzsteuer machen zu können. Geht dies in der Plus-Version des Buchhaltes wirklich nicht (laut Homepage Lexware wären beim Buchhalter erst mit der Pro-Version mehrere Firmen abgedeckt - warum gehen dann mehrere Firmen in der Plusversion des Office-Paketes)? Wenn man tatsächlich die Pro-Version des Buchhalter bräuchte um zwei Firmen zu verwalten, dann wären die Kosten zum Office Plus (ca. 400 Euro) schon wieder identisch und ein Wechsel uninteressant.

Hat hier im Forum schon mal jemand den Wechsel von der Officeversion auf den Buchhalter vollzogen? Eigene Konten nachtragen und die speziellen Buchungsvorlagen neu anlegen wäre machbar, aber die grundsätzliche Übernahme der fünf Vorjahre ist mir wichtig.

Für Antworten und Tipps danke ich vorab herzlich.

Viele Grüße

Andi

Hallo Andi,

schau mal hier Vergleich Lexware buchhaltung Versionen | lex-blog - diesen Vergleich habe ich an die Infos von Lexware angelehnt, aber einzelne Details aufgrund meiner praktischen Erfahrung ergänzt/erweitert.

Die standard/plus Versionen sind auch mandantenfähig, empfohlen bis zu 5 Firmen.

Was genau? Die Buchungen?

Grundlegend würde die Übernahme der Daten funktionieren vom „normalen“ office auf buchhalter. Aber: Du nutzt die handwerk, die basiert auf einer anderen Datenbank, da klappt dies nicht.

Du kannst aber die Buchungen ex- und im buchhalter wieder importieren. Das ganze zwar „nur“ jahresweise, aber besser als gar nicht. Buchungskonten müssten natürlich vorab im buchhalter angelegt sein, also die die vom SKR abweichen.