Fehler bei Datenübertragung E-Bilanz 2018

Hallo zusammen,

Ich arbeite mit Lexware Buchhaltung Version 24.05.

Ich wollte heute meine E-Bilanz 2018 dem Finanzamt übertragen und bekomme folgende Fehlermeldung:

Text: [429,165] Die Position ‚{http://www.xbrl.de/taxonomies/de-gaap-ci-2017-04-
01}is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.materialServices.material.additPurchCost‘ ist zum angegebenen Bilanzstichtag nicht gültig.

Der Fehlerbericht lautet:

  • Ursache:
    Für die Fehlernummer ist bisher folgende Ursache bekannt: Für diese Steuerart werden Sendungen für den ausgewählten Zeitraum von Ihrem Lexware- Programm noch nicht unterstützt.
  • Abhilfe:
    Versenden Sie die Daten zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Der Versand der E-Bilanz mit der Taxonomie 6.2 wird voraussichtlich mit der Aktualisierung für Ihr Lexware- Programm im Juli 2019 möglich sein.
  • Fehlernummer: 610001002 Subcode: 170155118 ElsterVersion: 19.03

Das Juli Update ist instaliert und als Taxonomie für 2018 ist freilich 6.1 aktiviert.

Was bedeutet das und wer kann mir helfen?

Beste Grüße
Bernd

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Dann suche dir doch die Erklärung im Netz! Diese Frage wurde nun schon zig-mal gestellt und beantwortet.
Hilfreich: www.taxonomie.hessen.de

Schließe mich der Fragestellung an. Wenn das so oft bereits beantwortet und bearbeitet wurde bin ich sehr an einem Link interessiert, da ich leider hierzu noch keine zielführende Lösung gefunden habe.

Hallo Bernd,
Hallo Galileo,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Ich habe leider keine Zeit, passende Links zu suchen. Die Ursache für die obige Meldung ist jedoch in der Regel, dass die gewählte Taxonomieposition zeitmässig abgelaufen ist bzw. unter der gewählten Rechtsform nicht genutzt werden kann/darf.

Bitte in der E-Bilanzzentrale auf die Seite Konten zuordnen gehen, die Zuordnung der falsch zugeordneten Konten aufheben und dann unter Zuordnen die korrekten Taxonomie-Positionen zuordnen.

Hilft Euch dies weiter?

Mittlerweile konnte ich den Fehler ausfindig machen und beseitigen. Der Fehler spricht übrigens nicht gerade für eine saubere Programmierung meiner Meinung nach.

(Zumindest bei mir) lag es an der Buchung der Bezugsnebenkosten, welche in der E-Bilanz nicht korrekt auf das Warenbezugskonto geschlüsselt wurde. Werden die Bezugsnebenkosten auf das entsprechende Konto des Wareneinkaufs zugeordnet klappt es auch wieder mit der Übermittlung.

Ich frage mich an der Stelle, wieso solche Zuordnungen nicht bei den Updates mit dabei sind.

PS: Das der Fehler sich auf eine falsche Zuordnung bezieht, geht aus der Fehlermeldung hervor. Für mich war die Fehlermeldung alleine aber nicht schlüssig genug, um die Position anhand der G&V alleine ausfindig zu machen. Und sind wir mal ehrlich, wer liest sich die gesamte Taxonomie jedes Jahr durch und unterstreicht sich die Änderungen :unamused:

Schreibe das an dein Finanzamt - von den Finanzbehörden kommt nämlich diese Fehlermeldung.

Und für die korrekte Zuordnung bist du verantwortlich - Lexware ordnet nur den Oberbegriffen zu, die Aufteilung musst du doch sowieso machen! Und es tut mir leid - aber die Taxonomie wird zwei Jahre im Voraus bekannt gegeben, da hat man schon Zeit, sich damit zu befassen. Du bist der Steuerpflichtige, nicht irgendein Programm oder der Programmhersteller und damit für die von dir abgegebenen Daten voll (und allein) verantwortlich.

Ausserdem ist die Neuzuordnung der Bezugsnebenkosten schon seit 2016 nicht mehr gültig - steht so in der im HGB veröffentlichten GuV-Gliederung. Also auch hier ist schon genug Zeit vergangen, um diese Änderung mitbekommen zu haben.

Deswegen erwarte ich ja auch, dass ich die Zuordnung auf dem Silbertablett serviert bekomme. Es sind noch immer Konten des Kontenrahmens. Wieso werden die bei der Erstellung / Programmierung nicht angepasst? Sollte das nicht selbstverständlich sein? Wenn ich mir ein Auto kaufe und die Lenkung ist defekt, dann bin ich doch auch nicht für diesen Umstand verantwortlich, nur weil der Autohersteller keine Lust hatte das letzte Kabel zu verbinden.

Die Taxonomien sind für unterschiedliche Unternehmensformen auch unterschiedlich zu befüllen - da bist schon du gefragt als Anwender. Ausserdem hinkt dein Vergleich ganz gewaltig - machst du den Autohersteller auch verantwortlich, wenn du wegen Missachtung von Verkehrszeichen oder anderer rechtlicher Verkehrsvorschriften einen Strafzettel bekommst, weil die Bremse oder andere Teile nicht automatisch tätig wurden?
Die E-Bilanzzentrale soll dir helfen, die Arbeit zu erledigen, sie ist aber kein irgendgearteter Automatismus. Andere Buchhaltungsprogramme helfen hier überhaupt nicht - da musst du alles selber machen. Hier hast du zumindest einen Großteil der Konten abgedeckt. Aber wie immer: auch bei Elster musst du immer prüfen, ob alles korrekt ist. Kein Programm der Welt nimmt dir deine Verantwortung ab. Mit Absenden der E-Bilanz (mit Zertifikat, also deiner Unterschrift) bestätigst du (nicht Lexware), dass alles den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Es gilt bei Elster nichts anderes, als was früher mit den Papierformularen galt: der Steuerpflichtige (also du) ist für das, was er abgibt, verantwortlich, nicht irgend ein Programm.