Lexoffice: Rechnungen/Nummerkreise

Hallo zusammen,

bin ganz neue Nutzerin von Lexoffice und überhaupt erst seit ein paar Tagen offiziell in die Selbständigkeit gestartet. Also noch ziemlich grün hinter den Ohren. Bin Einzelunternehmerin und umsatzsteuerpflichtig. Das mal als Intro :mrgreen:

Meine Fragen:

  1. Ich habe vor ein paar Tagen meine erste Rechnung gestellt und da eine Rechnungsnummer vergeben, die jetzt in Lexoffice nicht abzubilden ist (v.a. da nicht rein numerisch). Weiß jemand, wie sich das mit dem Finanzamt verhält? Sollte ich eine Korrekturrechnung erstellen? Will ja auch, dass alle Rechnungen von Anfang an mit im System sind.

  2. Ich biete unter einer Steuernummer (mit verschiedenen EÜR) zwei verschiedene Dienstleistungen an. Ist das über die Nummerkreise abbildbar - also z.B. als „Workaround“ einfach statt LS einen neuen Nummernkreis zu starten? Ich fände es selbst sehr unübersichtlich, beide Tätigkeiten im selben Nummernkreis laufen zu lassen. Frage mich aber, ob das mit der USt-Voranmeldung / EÜR mit verschiedenen Nummernkreisen geht?

  3. Welche Nummerierung ist generell empfehlenswert?

Hoffe sehr, dass ihr mir weiterhelfen könnt! Das Kundentelefon war ratlos und sagte mir, ich solle einfach ausprobieren. Würde ich ja, aber wie??? :confused:

Viele Grüße
Siri

PS. Ich merke gerade, dass ich ja zwei verschiedene Firmierungen bräuchte, weil zwei komplett verschiedene Dienstleistungen. Das scheint dann ja nicht zu gehen :frowning:

Hallo Siri,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Eine rechtlich verbindliche Auskunft können und dürfen wir hierzu nicht abgeben. Wenn Du die Rechnung mit im lexoffice haben willst, empfehle ich eine Rechnungskorrektur in voller Höhe für die „falsche“ Rechnung und Erstellung einer neuen Rechnung aus lexoffice heraus. Bei Dokumente sollten dann natürlich auch an die Kundschaft übersandt werden.

Aus Interesse: warum verschiedene EÜR?

Warum? Es handelt sich doch um ein Unternehmen, oder?

Da gibt es eher keine grundsätzliche „beste“ Lösung. So wie es für Dich am Besten passt.

Bitte erklärung doch mal kurz, wie Deine tatsächliche Konstellation ist. Nur weil es verschiedene Dienstleistungen sind, sind es ja nicht zwingend verschiedene Firmen.

Das ist durchaus möglich - eine Umsatzsteuervoranmeldung, aber mehrere unterschiedliche EÜR, da unterschiedliche Steuernummern für die einzelnen „Betriebe“. Bei mir z. B. auch: Photovoltaik = Betrieb Nr. 1, erste Steuernummer; Einkünfte aus Gewerbe = Betrieb Nr. 2, zweite Steuernummer, Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit = Betrieb Nr. 3, dritte Steuernummer.
Für alle drei Steuernummern müssen getrennte EÜR abgegeben werden - daher verwende ich hier Büro Easy mit Klassen und reiche die EÜR über ElsterFormular ein. Für die Umsatzsteuer ist nur eine Erklärung abzugeben (sowohl Voranmeldung als auch Erklärung), dieses geht dann über Büro Easy.

Aber wenn es unterschiedliche Steuermnummern sind, dann geht doch nicht eine UstVA!?

Das es grundlegend möglich ist, unterschiedliche Firmen zu haben ist klar. Aus dem Eingangsposting geht das nicht konkret hervor. Da steht nur unterschiedliche Dienstleistungen, was ja nicht zwingend unterschiedliche Firmen bedarf. Ich wollte das nur gern etwas konkreter dargelegt haben. :slight_smile:

Doch - weil die Umsatzsteuer (z. B. wegen der Kleinunternehmerregelung) kumuliert pro Person betrachtet wird. Die UStVA/UStE wird dann unter einer Nummer abgegeben - das Finanzamt bekommt das schon auf die Reihe. Ist gewöhnungsbedüftig und auch schon häufiger im Lexware-Forum Buchhaltung thematisiert, weil die konsolidierte UStVA/UStE erst ab der Pro-Version möglich ist. Davor wird dann immer geraten, einen dritten Mandanten mit den kumulierten Werten pro Monat/Quartal zu bebuchen und dann die UStVA/UStE über diesen „Dummy“ abzugeben.