[Lexoffice] Wie Ausgaben ohne Beleg erfassen?

Hallo zusammen,
ich steige gerade auf Lexoffice um und frage mich bei einigen Geschäftsvorfällen noch, wie ich am besten damit umgehe.

abstrakt gesprochen: Wie erfasst ihr in Lexoffice Ausgaben ohne Beleg?

konkret: Mein Vermieter stellt mir nicht jeden Monat eine Rechnung für die Miete aus, schließlich haben wir ja einen Vertrag. Dadurch habe ich Zahlungen, für die es keinen Beleg (mal vom Mietvertrag abgesehen) gibt. Wie erfasst ihr derartige Ausgaben?

Gruß Eric

Der Mietvertrag ist ein Dauerbeleg - daher würde ich diesem eine Nummer vergeben und bei den Zahlungen darauf rekurrieren. Oder aber für die Zahlungen Belegnummern aus dem Bankenkreis - aber einen Beleg muss man immer haben (gehört zu den grundlegenden Dingen einer Buchhaltung: „keine Buchung ohne Beleg“)

Hallo Eric,

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So Wissensdatenbank – Feedback vielleicht? :slight_smile:

Hallo zusammen,
vielen Dank für die Rückmeldungen.

Das geht in meinem konkreten Fall nicht, da ich aufgrund eines „Umzuges“ zu lexoffice auch Vorgänge erfasse, die zu alt für die Bank-Synchronisation sind (älter als 90 Tage bei meiner Bank).

Da lexoffice unbedingt eine Belegnummer will, habe ich das Problem jetzt so gelöst, dass ich den Kontoauszug scanne und mit Auszugsnummer und Seite - bspw. 3/2016-1 - erfasse. Zusätzlich habe ich ja noch den Vertrag im Original.

Hallo zusammen,

ich habe dasselbe Problem mit meinen Leasingraten. Im letzten Monat habe ich die Abbuchung ohne Beleg zugeordnet und sie erschien dann auch in der EÜ-Rechnung. Im aktuellen Monat wieder aus der Bankübersicht heraus ohne Beleg zugeordnet, doch die Ausgabe wird nicht als solche erfasst.

Was mache ich falsch, was ist die Lösung? Kann mir jemand helfen?

Gruß
Arnie