Kleinunternehmer - Umsatzsteuervoranmeldung und Steuerlast?

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir helfen, ich bin gerade etwas überfragt. Ich habe bereits seit mehreren Jahren ein Kleingewerbe, mit Kleinunternehmerregelung, heißt Umsatzsteuerbefreit. Jetzt habe ich mir eine USt-Id beantragt und vom Finanzamt ein Schreiben erhalten, dass ich nun USt abführen müsste:

Im Kalenderjahr der Aufnahme Ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit und im Folgejahr sind Sie verpflichtet, die Umsatzsteuer monatlich zu übermitteln und abzuführen (vgl. § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). […]
Der Beginn der Tätigkeit einer Vorratsgesellschaft und die Übernahme eines Firmenanteils stehen der Aufnahme einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gleich (vgl. § 18 Abs. 2 Satz 5 UStG). Folglich ist wie oben beschrieben zu verfahren.

Hierzu folgende Fragen - mein Gewerbe ist bereits älter als 2 Jahre, lediglich die USt-Id ist neu. Bis dato habe ich jährlich eine EüR mit meiner Steuererklärung eingereicht. Meine Umsätze belaufen sich im Jahr unter 1.000 Euro, auf meinen Rechnungen weiße ich (aufgrund der Kleinunternehmerregelung) keine USt aus. Was soll ich denn nun abführen bzw. anmelden?!

Danke schonmal vorab :slight_smile:

Grüße

Hallo j0hn,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Ich glaube, dieses Schreiben ist ein Standardschreiben, der Wortlaut also nicht speziell auf Deine Situation bezogen.

Mir ist jedoch noch nicht so ganz klar, warum genau Du Dir eine UstID beantragt hast?

Wenn du keine Umsatzsteuer abführen willst, siehe bisherige Kleinunternehmerregelung dann brauchst du keine ID.
Mit der Umsatzsteuer ID willst du dir ja die Umsatzsteuer sparen bei der Einfuhr von Ware aus dem EU-Ausland. Das bedeutet das du in Zukunft schon die Erklärung abgeben musst. So nur meine unfachmännische Meinung.
Schließlich musst du bei jeder Einfuhr mittels ID Umsatzsteuer abführen auch wenn das eher virtuell ist weil es direkt wieder gutgeschrieben wird. Auf deiner Rechnung stehen dann ja nur noch Nettowerte.
Deshalb könnte es sein das eben dein Umsatzsteuerfreies Gewerbe mit der Erteilung der ID hinfällig ist, wäre für mich nur logisch.

Hauptgrund ist, ich bekomme Geld von Google und Amazon, dir im EU-Ausland sitzen. Hier bekomme ich einen Netto-Betrag, Google und Amazon führen Steuern in Ihren Ländern ab. Ich nutze das Reverse-Charge-Verfahren und Stelle eine Netto-Rechnung aus, Steuerschuld liegt beim Leistungsempfänger.

Die USt-ID brauche ich in diesem Fall aber zwingend, da EU-Ausland. Mit Steuern komme ich hier in keiner Sekunde in Berührung…

Außerdem ein Plus: Auch für Inlandsrechnungen bevorzuge ich es, „nur“ die USt-ID auf meiner Rechnung stehen zu haben, statt meiner Steuernummer.

Wie ich sagte, virtuell werden die abgeführt und eingenommen. Deshalb muss dann auch die Steuererklärung abgegeben werden.
Wenn du das nicht willst musst du auf Geschäfte mit Firmen die mit Ust.-ID im EU-Ausland arbeiten verzichten wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Rosinen picken funktioniert halt nicht.

Eventuell ist aber jemand mit mehr Ahnung als ich da anderer Meinung. Der Weg zum Steuerberater wäre da wohl nicht verkehrt, der wird dir das ganz schnell erklären können.

Nur mal ein Beispiel aus meiner Buchhaltung, dort habe ich dir Umsatzsteuer markiert. Da siehst du das in diesem Monat Umsatzsteuer Einnahme und Ausgabe verbucht sind. Mit genau den gleichen Werten, ebenso der Umsatz. Das sind Wareneinkäufe aus dem EU-Ausland. Die Umsatzsteuerwerte stehen dann natürlich auch so in der Umsatzsteuervoranmeldung tauchen aber in keiner Rechnung auf. Wenn du aber keine Erklärung abgibst aber deine „Kunden“ die so verbuchen steht irgendwann die Steuerfahndung bei dir in der Tür.
Ich denke wenn du die Umsatzsteuer ID nutzen willst musst du dich von der Kleinunternehmerregelung verabschieden.

Eventuell gibt es ja auch andere Möglichkeiten aber wie gesagt der Steuerberater weiß das, was ich schreibe ist nicht mal Halbwissen.

Habe eben beim FA angerufen, das Schreiben ist einfach „noch“ nicht für Kleinunternehmer angepasst. Die Umsatzsteuervoranmeldung betrifft mich hier nicht.

Aber danke dir für deine Mühen! Wie gesagt ich trete nur als Dienstleister auf in DE, die Steuer führt zB Amazon in Luxemburg ab, in DE für mich fällt hier keine Steuer an (Stichwort Reverse-Charging-Verfahren, das ich hier anwende). In der jährlichen Steuererklärung gebe ich die Netto-Einnahmen dann natürlich an. Die USt-ID muss nur zwingend auf den Rechnugen für Nicht-DE stehen, deshalb brauche ich die.

Kann dann zu - danke!