Auch in anderen Berufen gibt es maximal 14 Tage Urlaub, auch als angestellte Mitarbeiter.
Weil alle die Klippe runterlaufen, läuft man hinterher? Das zog schon früher nicht als Argument. „Aber Mama, der Rudi von nebenan darf auch bis 11 wachbleiben…“ - „Mag sein, aber du bist nicht der Rudi“.
In großen Konzernen wird monatlich ein voller Abschluss erstellt, für die Mitarbeiter im Rechnungswesen daher zwei Wochen voller Stress - Urlaub nicht möglich.
Warum? Was hat das mit dem Urlaubsanspruch einzelner Angestellter zu tun? Problem des Chefs.
Im Krankenhaus - bei unserem jetzigen Ärztemangel - wohl eher auch nur kurze Urlaube möglich.
Problem des Chefs.
Projektarbeiten u.a.m. führt auch zur Notwendigkeit von äusserst kurzen Unterbrechungen, da meistens die Teams nur aus wenigen Leuten bestehen, deren Fehlen zu Verzögerungen führen kann …
Tausendmal das Problem vom Chef. Wenn er keine Verzögerung möchte muss er seine Personalplanung anders machen. Sklavenhalterei war früher.
Hallo, um es noch etwas exakter auszudrücken: Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, das dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. (> § 7 BUrlG> )
Und diese „dringende betrieblichen Gründe“ sind keineswegs der übliche Personalnotstand. Es müssen > außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Gründe > sein.
Danke dafür!
„Sie können nicht Urlaub machen - wer erledigt dann A, B und C?“ ist KEIN Argument. Das ist ein Personalplanungsproblem der Chefetage. Sonst nichts. Außergewöhnlich und nicht vorhersehbar ist was im Sinne von Firmengebäude brennt ab. Und auch noch anzumerken ist: der Gesetzgeber spricht von zwölf Werktagen. Das heißt wenn die umliegenden Wochenenden mit einbezieht 14-16 Tage am Stück. Und das aber auch nur dann, wenn das Gebäude abbrennt.
Abgesehen davon sprach ich nicht davon wie das aktuell in Firmen gehandhabt wird sondern davon, was ich als korrekt empfinde.
Ein Zitat vom Reuter Arbeitsrecht:
Was den meisten Arbeitgebern unbekannt ist: Auch mit Einverständnis des Arbeitnehmers – wie in vielen Betrieben praktiziert – kann der Urlaub nicht in kleinere Portionen aufgeteilt werden. Eine solche Handhabung widerspricht dem Gesetz und ist an sich unwirksam (das bleibt in aller Regel aber ohne Rechtsfolgen). Will der Arbeitnehmer also, wie insbesondere bei sog. Leistungsträgern nicht selten, nicht 2 Wochen zusammenhängenden Urlaub riskieren – weil er sich für unentbehrlich hält – dann darf der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht nachgeben, sondern muss ihn mit sanftem Druck nötigen, dennoch 2 Wochen zusammenhängend zu nehmen. Alle führenden Kommentierungen sind sich einig, dass diese Regel in der Praxis fast immer missachtet wird.
Wenn du dich da nicht einmal irrst. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung waren bis zur großen Reform auf Grund des BVerG-Urteils immer nur bis zu einem Höchstbetrag abzugsfähig, der gerade bei den etwas besser verdienenden immer dazu geführt hat, dass nur 70 bis 80% der tatsächlich selbst bezahlten Beiträge auch abzugsfähig waren. Nicht umsonst ist die Besteuerung jetzt auch nur teilweise, da diese beschränkte Abzugsfähigkeit berücksichtigt werden muss. Und auch heute ist dies absolut nicht der Fall. Vom Gesamtbeitrag wird der anrechenbare Teil (ich glaube, dieses Jahr 72%) ermittelt, von diesem Anteil dann der gesamte AG-Anteil abgezogen und nur der Rest ist dann noch steuerlich wirksam (also vom AN-Anteil statt 72% nur noch 32%). Soweit zur Besserstellung der angestellten Bevölkerung (Ausnahme: Beamte).
Also derzeit sind wir bei 80%. Der Arbeitgeber-Anteil ist Steuerfrei (und auch gratis on-top) für den Angestellten.
Folgendes Beispiel:
Selbstständiger
Ich zahle nun 10 Jahre in Private Rentenversicherungen ein - 450€ im Monat. 5400€ im Jahr und aus eigener Tasche.
Davon sind derzeit 80% abziehbar, also 4320€.
Angestellter
Stelle ich nun einen Angestellten mit 3.000€ brutto pro Monat, gemittelt auf die letzten 10 Jahre, gegenüber, zahlt dieser 280€ von seinem Lohn, der Chef muss nochmal 280€ drauflegen.
560€ im Monat, 6720€ im Jahr, davon die Hälfte geschenkt.
Davon machen sich dann 2016€ steuerlich bemerkbar. (6720€ * 0,8 - AG-Anteil von 3360€).
In dieser Stufe möchte man noch meinen, der Selbstständige hätte einen deutlichen Vorteil aufgrund der Höhe des abzugsfähigen Betrags. Bei identischem zu versteuernden Einkommen würde sich der Selbstständige ca. 600€ jährlich an Steuern sparen.
Aber:
Wäre ich Angestellt gewesen hätte ich inzwischen Anspruch auf etwa 13.91 Rentenpunkte.
Unterstelle ich nun eine Gehaltssteigerung von 1,4% pro Jahr, eine Inflation von 2,8% und eine Rentenanpassung von 1,1% erwartet mich zum Rentenbeginn eine Rente von 2.210€ monatlich.
(die Werte habe ich gewählt, da sie a) der Erfahrung der letzten 50 Jahre entsprechen und b) ähnlich in der Progression meiner RV abgebildet sind).
Mit meiner RV erhalte ich einen garantierten Rentenanspruch von 940€.
Klar, es gibt die Chance auf Überschussbeteiligungen. Aber wie ich schon schrieb - der Staat kommt mir da sicherer vor.
Oder sehe ich das falsch?