Zuschläge in der Pflege

Guten Morgen zusammen,

wir betreiben einen ambulanten Pflegedienst und möchten unseren Mitarbeitern Zuschläge für die Sonntags- und Feiertagsarbeit zahlen.

Leider habe ich in der Software bisher nur die festvorgeschriebenen Zulagen (wie z.B. 125 % für Feiertage) gefunden. In der Pflege wird das Thema Zuschläge jedoch anders gehandhabt, sodass wir andere prozentuale Zuschläge (steuerpflichtig) berechnen dürfen. Gibt es in der Software die Möglichkeit, die Zuschlagshöhe zu ändern?

Vielen Dank vorab und mit freundlichen Grüßen

M. Hachmann

Hallo,

ja, du kannst eigene Lohnarten unter Verwaltung/Lohnarten anlegen und auch die Höhe der Zuschläge einstellen. Wenn die immer steuerpflichtig sind ist das einfach, normalerweise rechnet Lexware ja automatisch den steuerpflichtigen Anteilen bei den Nacht- und Feiertagszuschlägen aus, allerdings nur bei den eigenen Lohnarten.

Vielen Dank für die Antwort.

Welchen Lohnschlüssel müsste ich für die Zuschläge wie Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit etc. verwenden?

MfG

M. Hachmann

Hallo,

den Lohnschlüssel kannst du dir aussuchen, bzw. wird ja vorgeschlagen, die Zuschläge sollten aber in der Kategorie „laufendes Arbeitsentgelt“ angelegt werden.

Die Zuschläge sollen steuer- und sozialversicherungsfrei sein, wo kann ich dieses in der Software einpflegen? Also das Grundbruttogehalt soll unberührt von den Zuschläge sein.

Hallo Hachmann,

jetzt bin ich verwirrt: oben hast Du geschrieben steuerpflichtig, nun schreibst Du, steuerfrei. Was denn nun? :slight_smile:

Jetzt würde ich gerne wissen, wo man es einträgt, dass sie steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Hallo Hachmann,

in den Lohnarten, wie Frank dies bereits erwähnte. Hier ggf. eine Lohnart als Grundlage wählen, welche die Zuschläge bereits als steuer-/sv-frei hinterlegt hat.