Wie buche ich einen Handykostenzuschuss in Höhe von 10,00 € Und wie buche ich einen Zuschuss Internetpauschale mit 20,00 € in Lexware ein ?
Ich übernehme jetzt die Abrechnung in Lexware und bin am alternativen eingeben parallel zum Steuerbüro. Da ich Anfänger bin, wäre eine Hilfe sehr nett. Vielen Dank im Voraus.
für den Handykostenzuschuss muss man sich eine Lohnart als Nettobezug anlegen anlegen. Ich empfehle die Lohnart ‚6001‘ zu kopieren und mit eigenem Namen ‚Handykostenzuschuss‘ zu versehen:
Noch was rechtliches dazu:
’ Fallen beim Privatanschluss des Arbeitnehmers erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, darf der Arbeitgeber aus Vereinfachungsgründen bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, höchstens jedoch 20 EUR im Monat , steuerfrei erstatten.’
leider wurde der letzte Chat geschlossen, bevor ich antworten konnte - es ging um den Handykostenzuschuss und Internetzuschuss.
Du meintest - du bist vom Fach und der Steuerberater müsste das ausweisen = was ist SV Pflichtig / was ist Steuerpflichtig.
Korrekt - das sollte so sein !!
Aber dieses Steuerbüro nutzt weder Lexware, noch Datev, noch SAP. Und leider ist gar nichts ausgewiesen. Das ist mit ein Grund warum ich die Thematik Lohnabrechnung übernehmen soll. Wollte ich nur ergänzen
gelöste Themen wird automatisch 2 Tage nach der letzten Antwort geschlossen.
Ich habe Deinen Beitrag an das bestehende Thema angehängt und den Thread wieder geöffnet, so dass @Sancho_Pancho die Möglichkeit hat, noch etwas dazu zu schreiben, sofern erforderlich.
Ein Tipp: wenn Du Personen erwähnen möchtest, bitte @ und dann direkt danach den Nutzer:innenname hier in der Community schreiben.
Das ist an sich auch egal.
Nach meiner Kenntnis gehört zu den erforderlichen Vorgaben, dass aus der Lohnabrechnung hervorgeht, ob eine Lohnart sv-frei, steuerfrei etc. ist Das sollte man also schon ablesen können.
Vielleicht noch als Anmerkung: Die Finanzämter verlangen bei Lohnsteuerprüfungen vermehrt einen Nachweis über die Kosten des Internetanschlusses beim Arbeitnehmer, liegt der nicht vor, werden Lohnsteuer und SV-Beiträge erhoben. Also ggf. sich vom Arbeitnehmer eine Rechnungskopie geben lassen und zum Lohnkonto legen.
Ebenso wird moniert, wenn der Zuschuss höher ist als tatsächlich angefallenen Kosten. Das widerspricht zwar den Lohnsteuerrichtlinien, trotzdem ggf. drauf achten. Dürfte einiges an Ärger und Aufwand ersparen.