Zusatzbeiträge Krankenkassen

Liebes Forum!

Ich muss leider ein neues Thema aufmachen, da zwei andere mit einem ähnlichen Anliegen (die sich zudem irgendwie widersprechen) zur Bearbeitung gesperrt sind.

Meine Vorgängerin hat leider versäumt, regelmäßig die Zusatzbeiträge und Umlagen zu aktualisieren. E Service Personal kommt wegen der Größe der Firma nicht in Betracht bzw. würde der Chef das auch nicht wollen.

Nun sind einige KKen mindestens seit Januar 2019 nicht mehr up to date. Ich habe einerseits gelesen, dass die letzten 3 Monate noch (zum Nachteil der AN) korrigierbar sind, andererseits aber auch längere Zeiträume korrigiert werden müssen (und der AG dann die Beiträge übernehmen muss).

Soll ich nun nur ab Mai 2019 alle falschen Eintragungen korrigieren und warten, bis sich die KKen mit ihren darüber hinausgehenden Forderungen von selbst melden oder gleich - falls nötig - rückwirkend bis Januar 2018 korrigieren? Kriege ich im letzteren Fall dann irgendwo angezeigt, was die betroffenen AN für die letzten drei Monate an zusätzlichen Beiträgen abführen müssen und welchen Anteil der AG zu zahlen hat? Oder ist das dann eine Summe für den ganzen Zeitraum und der Rest Handarbeit? Und wie kann ich dann die Nachzahlung des AG veranlassen?

LG
LoBu79

Trotz fast 100 Zugriffen keiner eine/n Idee/Meinung/Vorschlag?

In dem alten, mittlerweile aber gesperrten Thread „Beitragssätze für Krankenkassen nachträglich ändern“ vom Juli 2017 steht, man soll ab April alles ändern. Leider geht nicht daraus hervor, welcher April gemeint ist. April 2017 (würde der 3-Monats-Regel entsprechen) oder April 2016 (da fing das in diesem Thread mit den falschen Zusatzbeiträgen an)?

Wenn mir das noch jemand sagen könnte, wäre mir schon sehr geholfen. Und derjenigen/demjenigen ein dickes Danke sicher.

LG
LoBu79 (aka Robert)

Hallo Robert,

das ist eine absolut nichts aussagende Information. Das können auch Bots sein etc.

Eine solche Beschränkung ist mir nicht bekannt. Und warum zum Nachteil der AN? Diese Beträge wären ja so oder so in dieser Höhe fällig gewesen.

Auch das wäre mir neu.

Ich würde ab dem Zeitpunkt korrigieren, ab dem falsche Daten vorliegen. Du kannst aktuell maximal bis Januar 2018 zurückgehen.

Die melden sich in der Regel nicht. Das wird dann spätestens bei einer Betriebsprüfung festgestellt und nachgefordert.

Werden die falschen Angaben wie Umlagesätze etc. korrigiert und damit entspreche Zeiträume angegeben, berechnet das Programm die Beiträge in der Regel eigenständig neu und packt diese in den aktuellen Monat als netto Be-/Abzug sowie auch in die Beitragsmeldung.

Hilft Dir dies weiter?

Hallo Steve,

ja, das hat mir nochmal Sicherheit gegeben, dass ich es richtig gemacht hatte. Danke.

Dass mit den 3 Monaten Korrekturfrist zum Nachteil des AN habe ich im Netz und auch hier im Forum an anderer Stelle gelesen (Versäumnis/Fehler des AG). Die betroffenen AN hier bei uns waren aber so verständnisvoll und haben alle brav die Nachforderung bezahlt. Das waren bei manchen bis zu 70,- €.

PS: Hättest Du auch noch eine Idee, was meine andere Frage bezüglich des Hakens bei der 57er-Meldung betrifft? Kann/Muss der drin bleiben, wenn man ihn z.B. 3 Monate vor Austritt des AN wegen Rente erstmal gesetzt hat oder kann/muss er nach dem Monatswechsel wieder raus?

Gruß
Robert

Hallo Robert,

zu dem anderen Thema habe ich im entsprechenden Thread geantwortet.