Hallo ihr lieben, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe folgendes Problem:
Ich habe ein Schreiben bezüglich der Handelsregisterkosten bekommen und diese überwiesen. Das Schreiben habe ich als Beleg mit zugeordnet.
Jetzt kam etwas später ein Schreiben des Handelsregister mit der Auflistung der Kosten. Ich habe fälschlicherweise gedacht ich hätte noch nicht bezahlt und den gleichen Betrag noch einmal überwiesen und das neue Schreiben (was nur eine Bestätigung war) als Beleg mit zugeordnet.
Jetzt kam ein paar Tage später eine Rückzahlung auf mein Konto über eben diese Summe mit dem Betreff (Überbezahlung).
Wie verbuche ich nun diese Eingangszahlung korrekt? Bzw muss ich die zu viel getätigte Überweisung ebenfalls anders verbuchen/kategorisieren?
die zuviel getätigte Überweisung musst Du ja auch schon verbuchen, da sie ja auf Deinen Kontoauszügen erscheint. Damit hast Du auf dem entsprechenden Kostenkonto nun die doppelten Kosten. Die Rückzahlung würde ich auf dem gleichen Konto buchen, aber mit Minus vor dem Betrag und im Betreff dann angeben Rückzahlung wegen Überzahlung. Damit stimmt Dein Kostenkonto wieder und die Bank auch
Habe das selbe Problem bei Rückzahlungen. Ich würde ja gern (-) auf dem selben Konto buchen aber das geht bei EÜR und Lexoffice schlicht nicht. Ich nehme bei meinen Dienstleistungen jetzt die Konto „Erlösberichtigung“ und „Aufwandsminderung“ ob das richtig ist, keine Ahnung, hätte hier auch gerne Feedback da zu meinen Zahlungen keine Belege Rechnungen existieren außer die Kontoauszüge und weglassen oder als Privat buchen wollte ich es nicht, da es falsch ist. Gutschriften könnte man machen aber wenn es keine Rechnung zu den Zahlungen gibt (da alles Privatkunden und Web-Dienstleistungen) müsste man eventuell erst ne Rechnung schreiben und das bei 2,99