Wiedereintritt kurzfristig Beschäftigte im selben Monat

Hallo,
ich möchte eine Studentin, die bereits Anfang Mai als kurzfristige angemeldet war jetzt wiedereinstellen, aber Lexware sagt, dass der nächste Wiedereintritt erst im Juni möglich ist.
Ich bin mir ziemlich, eigentlich sehr! sicher, dass kurzfristige auch mehrmals im Monat angemeldet werden dürfen und ich sie nicht den ganzen Monat angemeldet lassen muss.
Die einzige Lösung die mir einfällt, ist dass ich die Studentin mit einer neuen Personalnummer anlege ich sie so nochmal im Mai anmelden kann, finde ich allerdings sehr umständlich und auch unübersichtlich zwecks Ermittlung der Anzahl der SV-Tage im Jahr.
Gibt es eine andere Lösung?
Vielen Dank schonmal für eine Antwort.
Gruß, Karin

Hallo Karin,

du kannst bei Lexware grundsätzlich einen Mitarbeiter nicht im gleichen Monat wieder neu anmelden :frowning: ! Ob, die Krankenkassen auch ein Mehrfacheintritt gestatten würden, weiß ich nicht.

Die Frage ist, warum du einen kurzfristigen Beschäftigten nicht einfach angemeldet läßt, zumindest für min. 4 Wochen, er kann ja trotzdem nur ein paar Tage im Monat arbeiten !?

Hallo Frank,
vielen Dank für deine Antwort.
Wir sind Marktfahrer und beschäftigen viele Studenten nur am Wochenende, wenn 2 Märkte im Monat sind und ich die Studenten nicht zwischendurch abmelden kann komme ich über’s Jahr nicht mit den 70 SV-Tagen hin.
Bis 2014 war’s noch möglich die kurzfristigen wieder anzumelden, letztes Jahr dann auf einmal nicht mehr, ich dachte, dass sich die Gesetze geändert hätten, ist aber nicht so. Das sind dann schon erhebliche Mehrkosten, wenn dann die SV-Tage aufgebraucht sind und ich nur noch geringfügig bzw. sozialversicherungspflichtig anmelden kann :frowning:
Bleibt mir wohl grad nix anderes übrig…
Gruß, Karin

Hallo Karin,

verstehe, die Frage ist vielleicht ob deine Studenten nicht als ganz normale SV pflichtete Mitarbeiter (101) arbeiten könnten, wenn Sie noch bei den Eltern mitversichert sind, würden Sie keine SV Abgaben zahlen, Steuern eh nicht.

Ich weiß allerdings nicht was da SV technisch möglich ist, oder nicht, das würde ich an deiner Stelle mal mit einer Krankenkasse bzw. Steuerberater abklären.