Hallo zusammen,
wenn ich einen Kaufbeleg beispielsweise von meinem privaten Geld im Geschäft bezahlt habe, kann ich diesen in Lexoffice bei der Erfassung ja als „Privat“ setzen.
Gemäß Buchhalterische Auswirkung der Zahlart "Privat" | lexoffice Help Center führt dies bei eingestellter Gewinnermittlung nach EÜR dazu, dass immer das „Verrechnungskonto EÜR“ (1371 bzw. 1486) angesprochen wird.
Wie kann ich dieses Verrechnungskonto - z.B. durch eine Überweisung vom Geschäftskonto auf mein Privatkonto - ausgleichen?
Danke.