wenn ich einen Kaufbeleg beispielsweise von meinem privaten Geld im Geschäft bezahlt habe, kann ich diesen in Lexoffice bei der Erfassung ja als „Privat“ setzen.
Bei Bedarf können Sie das Verrechnungskonto jedoch ausgleichen, indem Sie einen Einnahmebeleg mit Verwendung der Kategorie „Privateinlage“ erfassen und die Zahlung ebenfalls mit der Zahlart „Privat“ angeben. Auf diesem Weg wird auch die Position 123 in der amtlichen EÜR befüllt.