Wie bucht man Werkzeug (nicht selbständig nutzbar) aus EU Er

Hallo,

seltsam, dass es keine solche Beispiele im Netz gibt. Aber, wie bucht man im SK04 z.B. ein Werkzeug, das nicht selbständig Nutzbar ist, und das von einem Lieferanten in EU Ausland geliefert wurde. Bei mir kommt hier im Jahr durchaus mal knappe EUR5.000 zusammen
Damit die UMSt Voranmeldung stimmt habe ich bisher alles auf SK04/5425 gebucht. Damit erscheinen die Einträge in Felder 89 bzw 61 des Voranmeldungsformulars richtig. Nur, wenn ich dann meine Bilanz erstelle werden die Gegenstände zu 100% als Betriebsausgabe im laufenden Jahr übernommen. Eigentlich sollten sie doch als nicht selbständig nutzbare Gegenstände über z.B. drei Jahre abgeschrieben werden, so wie bei einer ähnlichen Anschaffung aus dem Inland.
Ich habe versucht einfach von 5425 auf z.B. 690 zu buchen und dann über die Anlagenabrechnung jahresanteilig zu importieren. Nur, diese Buchung versaut mir dann die UMSt Voranmeldung wieder.

Gibt es hier eine „gängige Praxis?“. Was ist wichtiger für das FA, SK04/5425 oder eine richtige Abschreibung bei NSNB Wirtschaftsgüter?

Für jede Anregung dankbar,
Charles Gardiner

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[quote=„cfgardiner“]Was ist wichtiger für das FA, SK04/5425 oder eine richtige Abschreibung bei NSNB Wirtschaftsgüter?
/quote]

Hallo Charles,

beides ist gleich wichtig. :smiley:

Im SKR 04 gibt es ja die beiden Konten 460 ( für maschinengebundene Werkzeuge ) und 620 ( für Werkzeuge ).
Beides sind richtigerweise Konten des Anlagevermögens und vermutlich in deinem Fall die richtige Kategorie.

Je nachdem um welche Werkzeuge es sich handelt, würde ich eines der beiden Konten kopieren und z.B. in Konto 621 ( Werkzeuge EU Bezug ) nennen.
Dort hinterlegst du dann den entsprechenden Steuerschlüssel.

Dann sollte das in der USt-VA richtig erscheinen und kann dann im Anlagevermögen trotzdem normal abgeschrieben werden.

Viele Grüße
Marcus

Hallo Marcus,

vielen Dank für den Vorschlag.

In meiner Beschreibung hatte ich einen Schritt ausgelassen. Ich gebe meine Rechnung über Warenwirtschaft ein, damit ich auch über Jahre hinweg sehen kann wann wo ich was wann bestellt habe und nicht immer durch die Journale springen muss. Hier ist das Problem, dass es mir nicht gelingt eine Warengruppe/Artikel anzulegen, die direkt auf ein Konto des Anlagevermögens (z.B. 460, 620) gebucht wird. Ich schaffe es nur Aufwandskonten hier unterzubringen.

Aber Analog zu Deinem Vorschlag bin ich gestern auf der Idee gekommen ein Konto im Bereich SKR04 5426- 5429 anzulegen, das alle Eigenschaften von 5425 hat, nur das ich es von der Auswertung/BWA ausnehmen würde. Das mit der UMSt. muesste dann stimmen.

Danke,
Charles

Halllo cfgardiner,

damit hast du zwar dein Problem des Ausweises der USt gelöst, bekommst aber ein neues - dein Anlagevermögen stimmt nicht. Um auch diese Hürde zu meistern, musst du dein Konto der Bilanz zuordnen und da dem Anlagevermögen, analog zu den beiden schon genannten Konten. Ob das dann noch so geht, weiß ich nicht.
Notfalls musst du - um auch die Bilanz und die Entwicklung des Anlagevermögens, das das Finanzamt jederzeit anfordern kann - von deinem Konto 5425 umbuchen auf eines der beiden genannten Konten und danach ein entsprechendes Anlagegut im Anlagevermögen anlegen, um AfA etc. automatisch zu erhalten. Nach deiner Ursprungsfrage kommt hier wohl das SKR 04-Konto 460 in Frage.

Ecrivain

Hallo Ecrivian,

ja, das ist in der Tat auch ein Gesichtspunkt.

Letzendlich ist das Problem wohl doch auf das Unvermögen von Warenwirtschaft auf ein Anlagenkonto (SKR04, < 1000) zu buchen.
(@ Lexware) warum eigentlich !!!

Wenn ich es versuche bekomme ich folgende Fehlermeldung:

Für 'Inland steuerpflichtig(Wareneingang) stimmt die Kontenkategorie nicht überein.

Ich Denke, ich werde es wohl so machen muessen,

  • zuerst in Warenwirtschaft alles auf SKR04.1498 / (Überleitungskonto, Kostenstelle) buchen
    (Ich sehe aber gerade bei der Auswertung/BWA wird der Aufwand auf 1498 standardmäßig als "Personalkosten berücksichtigt. Klingt ziemlich nach Blödsinn, oder) ???
  • Dann händisch auf 460, 620 … umbuchen unter Berücksichtigung der UMSt. Zuordnung

Danke,
Charles

Nur das Anlagevermögen reicht aber nicht - er bekommt dann eine Differenz zwischen Buchhaltung und Anlagespiegel, gefundenes „Fressen“ für jeden Finanzbeamten. Er muss schon auch in der Fibu entsprechend buchen.

[quote="Ecrivain Er muss schon auch in der Fibu entsprechend buchen.[/quote]
Hallo Ecrivain,

danke für die Klarstellung.
Ich bin - wie selbstverständlich - von der Fibu ausgegangen.
Aber man hätte es missverstehen können. :smiley:

Das ist mir jetzt auch aufgefallen.

Danke nochmal.

Viele Grüße
Marcus