Wie § 45 SGB V abrechnen unter Ausschluss von § 616 BGB?

Liebe Community,

wie soll der nachfolgende Fall mit Lohn + Gehalt in Lexware financial office Plus abgerechnet werden?

Nach § 45 SGB V gibt es die Möglichkeit, unter Ausschluss von § 616 BGB und gesonderter Betriebsvereinbarung oder arbeitsvertraglichen Regelung, die Lohnfortzahlung, welche ein Arbeitgeber bei Verhinderung eines Arbeitnehmers aufgrund Erkrankung eines Kindes zu leisten hätte, auf die Krankenkasse „abzuwälzen“.

Bei Arbeitsverhinderung aufgrund Krankheit eines Kindes rechnet Lohn + Gehalt immer die Lohnfortzahlung dem Arbeitgeber zu. Wie bzw. kann man dies konfigurieren?

Gruß (zu später Sunde)

Bananendampfer

Hallo bananendampfer,

wenn du die Fehlzeit „Pflege krankes Kind“ eingibst, kürzt Lexware normalerweise das Gehalt. Wenn das nicht so ist, ist die Kürzung bei der Lohnart ausgeschaltet oder du verwendest eine andere eigene Lohnart. Du kannst das Gehalt alternativ auch von Hand kürzen, also du gibt den geänderten Betrag einfach ein.