Widerrufe der Bestellungen von Kunden richtig verbuchen

Hallo zusammen,

leider finde ich kein passendes Thema dazu, daher ein neuer Thread.

Folgender Fall:

  1. Kunde bestellt bei mir Ware, z.B. für 1000€ vor
  2. Ich stelle Rechnung aus, ca. 160€ sind ja dann die Umsatzsteuer, die mit dem nächsten Turnus (bei mir monatlich) an das Finanzamt abfließen
  3. Kunde widerruft seine Bestellung nach 2 Monaten
  4. Ich erstelle eine Rechnungskorrektur und zahle ihm das Geld aus

Eigentlich müsste doch auch die Umsatzsteuer angepasst werden, richtig? Habe schon öfters gelesen, dass der Betrag dann als abzugsfähige Vorsteuer im Reiter „ELSTER“ dann zu finden ist. Ich habe jetzt das ganze Jahr 2024 durchgeblättert und keinen einzigen Betrag aus meinen Rechnungskorrekturen irgendwo gefunden.

Mache ich etwas falsch oder habe ich nun mittlerweile 2 Jahre zu viel Steuern bezahlt? Ich zahle jeden Monaten Rückerstattungen aus, oft im 5-stelligen Bereich, es müsste also jeden Monat im Reiter „ELSTER“ etwas zu finden sein.