Wertgutscheine verbuchen

Hallo

lexoffice schafft es ja leider nicht Wertgutscheine zu verbuchen. Wie handhabt ihr das? Wir brauchen noch keinen Steuerberater, der uns dies dann nachträglich einbucht

LG

Hallo Tanja,

herzlich willkommen in unserer Runde. :slightly_smiling_face:

Ein Wertgutschein ist kein Erlös, sondern ein Wertpapier i.S.d. §793 ff. BGB. Mit dem „Spielzeugprogramm“ Lexoffice kenne ich mich nicht aus; ein Steuerberater wohl ebensowenig.

Zunächst mal musst Du bei den Anleihen (Passivkonto) ein Konto „Wertgutscheine“ anlegen. Und in Lexoffice wird es wohl ähnlich sein wie in f&a oder in der Warenwirtschaft, wo Du Warengruppen und Artikelnummern nur Konten der Kategorie „Erlöse“ zuordnen kannst. Deshalb musst Du hier in die Trickkiste greifen und ein Hilfskonto anlegen, z.B. 8010 (SKR03) bzw. 4010 (SKR04), dem Du die Kategorie „Erlöse“ gibst und 0% hinterlegst. Ausgaben werden dann mit positiven und Einlösungen mit negativen Mengenangaben fakturiert. Das Hilfskonto muss regelmäßig „entlastet“ werden, d.h. in der Buchhaltung der aufgelaufene Saldo auf das Gutscheinkonto umgebucht.

Ob das in Lexoffice auch so funktioniert, musst Du testen.

Gruß
Rainer