Moin,
ich habe im August 2024 mein Kleingewerbe angemeldet, das ich neben meinem Studium betreibe. Meine Buchhaltung erledige ich selbst mit Lexoffice und habe ein separates Geschäftskonto eingerichtet.
Wichtige Info: Ich nutze die Kleinunternehmerregelung und weise daher keine Mehrwertsteuer aus. Mein Umsatz liegt unter 10.000 € jährlich.
In den Jahren 2023 und 2024 habe ich etwa 2.500 € für Werkzeug ausgegeben, verteilt auf über 40 einzelne Rechnungen, die ich gerne in mein Gewerbe einbringen möchte.
Die naheliegendste Möglichkeit wäre, die Belege alle zu erfassen und als „bereits privat gezahlt“ zu kennzeichnen.
Mir wurde jedoch geraten, mir selbst die gesamte Werkstattausstattung als Gesamtposten für 2.500 € zu verkaufen und diesen dann abzuschreiben. Gesagt, getan – ich habe einen Eigenbeleg erstellt, der dies beschreibt, und mir selbst 2.500 € von meinem Geschäftskonto auf mein Privatkonto überwiesen, wobei ich die Zahlung mit dem Beleg verknüpft habe.
Nun stelle ich mir die Frage, ob das so korrekt war oder ob mir das spätestens bei der Steuererklärung Probleme bereiten wird.
Sollte ich den Beleg lieber entfernen und stattdessen, wie oben beschrieben, alle Belege einzeln erfassen? Dann würden mir die Belege aus 2023 jedoch in der EÜR dieses Jahr nicht mehr nützen.