Welche Lohnart wird für nicht genommene Urlaubstage bei Ausscheiden genutzt?

Hallo, welche Lohnart nutze ich für die Zahlung von nicht genommenen Urlaub? Bisher haben wir den Urlaub in Überstunden umgewandelt und dann als Überstunden ausgezahlt. Kann man das machen? Kollegin ist schon raus, hat leider nach Auszahlung des letzten Gehalts noch weitere unausgezahlte Urlaubstage, es müsste also eine Korrektur gemacht werden.

Wie mache ich eine Urlaubsabgeltung im Monat des Ausscheidens? Überstunden oder Einmalzahlung? Wird ja steuerrechtlich unterschiedlich gehandhabt. Kollegin müsste uns ggf. etwas zurückzahlen…

Hallo @manicmandy

Resturlaub der durch Austritt nicht mehr genommen werden kann muss dem MA abgegolten werden. Im Programm gibt es dafür die Lohnart ‚1940‘ Im Übrigen werden auch über mehrere Monate gesammelte Überstunden als Einmalzahlung abgegolten, wenn diese z.B. durch Austritt nicht mehr genommen werden können. Hier gibt es die Lohnart ‚1936‘ im Programm.

Viele Grüße
Sancho