Wechsel von der kleinunternehmerregelung in die Regelbesteuerung

Hallo,

Ich bräuchte eure Hilfe.

Ich wächsle im Jahr 2019 von der kleinunternehmerregelung in die Regelbesteuerung. Die Einstellungen für das Jahr 2018 sind mit der Kleinunternehmerregelung also ohne MwSt. An der Buchhaltung für 2018 muss ich noch im Jahr 2019 arbeiten. Jetzt möchte ich parallel das neue Jahr 2019 mit der Regelbesteuerung starten.
Wie und welche Einstellungen muss ich dafür in lexoffice vornehmen?

Danke für eure Antworten

Hallo lieblingsjeans,

also die Einstellung ob umsatzsteuerbefreit oder nicht triffst Du hier Firma verwalten | lexoffice. Inwieweit sich das aber dann rückwirkend auswirkt oder ob es parallel in unterschiedlichen Jahren läuft, da muss ich leider passen. Hier kann vermutlich eher der lexoffice Support (oben rechts auf das Fragezeichen klicken und Support kontaktieren klicken) Auskunft geben.

Seid doch so lieb und gib hier eine kurze Rückmeldung, wenn es geklärt wurde, dies hilft auch anderen mit einer vergleichbaren Situation. Vielen Dank.

Danke für deine Antwort.

Hier die Antwort von Support :
Sie können problemlos von Kleinunternehmer auf Regelbesteuerung wechseln. Es empfiehlt sich, die Artikel und Dienstleistungen von vorneherein mit dem korrekten Steuersatz zu befüllen. Wenn Sie dann Kleinunternehmer Rechnungen schreiben werden diese dennoch ohne Steuer mit dem Netto Wert berechnet. Erst wenn Sie auf Regelsteuer umstellen, werden die Steuern dann angezeigt und müssen dann auch nicht mehr angepasst werden.

Diese Umstellung können Sie dann in den Allgemeinen Einstellungen durchführen. Wählen Sie hier Netto oder Bruttopreise aus:


Ihre Belege können dann ab sofort mit Steuer erfasst werden. Zudem können Sie in diesen Einstellungen dann noch die Gewinnermittlung und vor allem die Besteuerungsart auswählen (Soll oder Ist), dies ist dann für die USt-Voranmeldung relevant:

Umsatzsteuerzahllast:

Einnahmen:

  • Zahldatum (bei Istversteuerung)

  • Belegdatum (bei Sollversteuerung)

Ausgaben:

Belegdatum (bei Soll- und Istversteuerung)

Tipp:
Unabhängig davon welche Versteuerungsart gewählt wird, kann die Vorsteuer immer sofort abgezogen werden. Im Unterschied zur Umsatzsteuer, kann ein Unternehmer auch bei der Ist-Versteuerung die Vorsteuer abziehen, wenn eine Rechnung noch nicht bezahlt wurde. Bei der Vorsteuer gilt daher immer das Prinzip des Rechnungsdatums.

Danke für Deine Rückmeldung und dass Du die Antwort vom Support hier geteilt hast. :slight_smile:

Damit ist Dein Anliegen geklärt?

dankeschön, das hat mir geholfen!

Ich bin in diesem Jahr auch ich die Regelbesteuerung hinüber gewechselt.

Vielleicht kann man sich ja noch näher dazu austauschen?

Hallo,
ich habe hierzu auch eine Frage: Ich bin ab diesem Jahr in der Regelbesteuerung. Letztes Jahr habe ich ein Fahrzeug gekauft, das auch dieses weiter für betriebliche Zwecke genutzt wird. Als Kleinunternehmer habe ich keine Vorsteuer erstattet bekommen. Daher möchte ich nun eine Umsatzsteuerberichtigung nach § 15a UStG durchführen. Weiß jemand, wie das bei Lexoffice geht?

Vielen Dank
Florian

Hallo Florian,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Auf den ersten Blick würde ich sagen, das lässt sich so nicht abbilden und muss von Dir bzw. Deinem Steuerbüro zum Jahresabschluss ausserhalb von lexoffice erledigt werden.