ich habe in November 2024 leider den Wechsel des Datenübermittlers vergessen, nachdem ich das Elster Zertifikat erneuert habe.
Zum Dezember 2024 wollte ich nun einen Mitarbeiter abmelden wegen Kündigung, das geht natürlich nun nicht, bzw. erhalte ich die Meldung:
# ELStAM: Verfahrenshinweis 552020300 Ab-/Ummeldung des Arbeitnehmers ist nicht möglich, weil kein Arbeitsverhältnis besteht.
Wenn ich den Wechsel nun im Januar 2025 erst durchführe, taucht der Mitarbeiter der gekündigt hat, natürlich nicht mehr auf der Liste auf.
Kann ich nun rückwirkend irgendwas noch ändern oder wie gehe ich nun vor?
Habe mittlerweile die kostenpflichtige Support Hotline versucht, da bin ich bei jedem Anrufversuch nach bestimmter Zeit wieder rausgeflogen mit den Worten man solle es später nochmals probieren wegen zu hohen Anruferzahlen
Im Lexware Forum habe ich bisher auch noch keine Antwort erhalten.
Habe bei dem Mitarbeiter zwischenzeitlich die Abmeldung mal storniert, aber er taucht trotzdem nicht in der Liste der Prüfdaten beim Wechsel des Datenübermittlers auf. Denke, weil ich ihn ja schon bei der Sozialversicherung abgemeldet hatte. Will diese Abmeldung dort aber nun ungern wieder stornieren, wenn es evtl. doch eine andere Lösung noch gibt.
Vielleicht sollte der Beitrag eher zu Personalwesen geschoben werden?
sorry, aktuell gibt es ein extrem hohes Aufkommen an Anfragen, so dass ich derzeit leider nur sehr verzögert allgemein Anfragen beantworten kann und hier im Forum leider dann noch verzögerter.
Jetzt im Januar sagt das ELStAM Archiv gar nichts mehr, da er ja bereits im Dezember im System hier abgemeldet wurde. Er taucht gar nicht mehr in der Liste auf.
Im ELStAM Status steht:
„** Abmeldung ist versendet. Abmeldebestätigung liegt noch nicht vor“
Wenn ich in 2024 wechsele steht beim Mitarbeiter im ELStAM Archiv die oben erwähnte Meldung: Verfahrenshinweis 552020300 Ab-/Ummeldung des Arbeitnehmers ist nicht möglich, weil kein Arbeitsverhältnis besteht.