Hallo Liebe Leute,
mein Steuerberater ist in Urlaub, hat mir aber vorher noch eine „Mängelliste“ zu meiner Buchführung geschickt, also kann ich den gerade nicht fragen. Zur Info, ich bin zu einer Bilanz verpflichtet.
Es geht um meine Buchungen der Lieferantenrechnungen:
Ich habe es bisher so gemacht:
die Rechnungen wurden ins Wareneingangsbuch eingetragen, die Portokosten werden getrennt vom Warenwert im Buch notiert.
Am Monatsende habe ich die Summen gebucht:
Waren: Soll 3400-----Haben 70001 (hier kommen alle Lieferanten rein, mittlerweile weiß ich dass ich auch 1610 nehmen kann)
Porto: Soll 3800------Haben 70001
Wenn die Rechnungen bezahlt werden:
Soll 70001-----Haben Finanzkonto
OK, mittlerweile weiss ich auch dass ich nichts mehr gebündelt buchen darf.
Mein Berater bemängelte bei den Wareneingangsbuchungen, dass ich nicht den Schlüssel 9 verwenden dürfe, da es Automatikkonten sind…da kann ich nun nichts mit anfangen.
Grundsätzliche Frage, bin ich überhaupt verpflichtet ein Wareneingangsbuch zu führen?
Oder kann ich eine Rechnung direkt buchen:
Soll 3400-----Haben Finanzkonto
Muss ich die Portokosten vom Warenwert trennen, oder ist dem FA das egal?
Natürlich bekommen alle Rechnung nach wie vor eine fortlaufende Nummer von mir, die auch in der Buchführung steht.
vielen Dank im Voraus
Rüdiger
Hallo Rüdiger,
soweit nicht eindeutig Steuerberatung, will ich versuchen, zu antworten:
Warum nicht gleich auch im Stapel erfasst? Durch deine Vorgehensweise verstößt du gegen das Prinzip der zeitnahen Buchung. Also auch gleich im Stapel buchen (ausbuchen kannst du dann am Monatsende, wenn alle Buchungen geprüft wurden). Wenn allerdings sehr viele Geschäftsvorfälle vorliegen, musst du unter Umständen auch häufiger ausbuchen (hier kann dir dein Steuerberater dann Näheres erklären).
Und warum hast du nicht für jeden Lieferanten ein eigenes Konto im Bereich 70000ff? So hast du doch überhaupt keine Überblick darüber, welche Lieferanten bezahlt sind und welche nicht. Eine OP-Buchführung wäre doch sicher besser, zumal, wenn du als Bilanzierer deine Verbindlichkeiten nachweisen musst.
Im Prinzip richtig, beendest du die Buchung mit „ok“ oder „OP“? Nur mit OP bekommst du eine „saubere“ Offene Posten Buchführung.
Automatikkonto heisst, dass hier in DATEV automatisch die Vorsteuern gerechnet werden. Wenn du den Schlüssel 9 (=19%) noch einmal eingibst, werden die Vorsteuern doppelt gebucht und DATEV bekommt Schwierigkeiten.
Das würde ich bejahen - du bist Bilanzierer und unterliegst den Bestimmungen des Steuerrechts und des Handelsrechts und dazu gehört nun einmal die Führung eines Wareneingangs- und ausgangsbuches.
Dem Finanzamt ist es wahrscheinlich wirklich gleichgültig, aber deine Ermittlung des Rohgewinns wäre falsch.
Ich hoffe, etwas zur Aufklärung beigetragen zu haben.
Hallo Ecrivain,
vielen Dank schonmal für Deine Antwort. Ich wußte es vorher dass daraus noch mehr Fragen entstehen.
Ich werde wohl warten müssen bis mein Berater wieder aus dem Urlaub da ist.
Aber eins noch zu dem Konto 3400. Schlüssel 9, ich weiss zwar jetzt was er bedeutet, aber ich weiss nicht was ich an der Wareneingangsbuchung ändern muss, so dass es richtig wird.
Ich hatte mir eine Buchungsvorlage gemacht:
Soll 3400-----Haben 70001
dort stehen dann automatisch die 19% Vorsteuer drin, von einem Schlüssel steht da nichts, und welchen brauche ich denn überhaupt und wo schreibe ich den hin.
Sorry für vielleicht dusselige Fragen,
viele Grüße
Rüdiger
Hallo Rüdiger,
durch das BilRUG zum 01.01.2016 wurde der §255 Abs. 1 HGB geändert. Danach gehören Anschaffungsnebenkosten wie Porto nur noch dann zu den AHK, „soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können“. Das ist der Fall, wenn Du entweder nur einen Artikel bestellt hast oder auf der Rechnung die Portokosten für jeden Artikel separat aufgeführt sind (dürfte selten vorkommen).
Sind die Portokosten nur für die ganze Sendung in einer Summe ausgewiesen, fallen sie ab 2016 in den Aufwand. In der Vergangenheit mussten sie nach einem Schlüssel (Division durch die Anzahl der Artikel oder Verteilung im Verhältnis zu den einzelnen Anschaffungspreisen) verteilt werden. Dieser Rechnerei hat der Gesetzgeber ein Ende bereitet. ![]()
Gruß
Rainer
Vielen Dank für die Antworten
liebe Grüße
Rüdiger