Hallo ihr Lieben. Kurze Frage, ich habe von einem Kunden in 2023 eine höhere Vorrauszahlung erhalten, die ich ganz normal in Rechnung gestellt habe. die nachfolgenden Rechungen an den Kunden wurden mit dem Vermerk „nur zur Verrechnung“ ausgestellt, solange, bis die Vorrauszahlung „abbezahlt“ war. Meine Frage ist, wie ich diese „NZV“-Rechnungen verbuche. Unter „Einnahmenminderung“ oder „Ausgaben“? Der Kunde sitzt in der Schweiz, deswegen auch ReversedCharge-Regelung. Danke schonmal für die Hilfe!
Dieses Thema wurde automatisch 90 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Antworten mehr erlaubt.