Vorjahreswerte in Jahresabschluss angeben?

Hallo zusammen,

mein Steuerberater hat mich darauf hingewiesen, dass die von mir erstellte Jahresabschluss für unsere UG nicht den gesetzlichen Richtlinien entspricht weil die Vorjahreswerte in Bilanz und GuV nicht angegeben sind.

Nun meine Frage: Wie lässt sich das in Lexware umsetzen?

Beste Grüße und danke im Voraus für ein paar hilfreiche Rückmeldungen!

Dein Steuerberater hat Recht - dies ist bei allen Bilanzen Pflicht, nicht nur bei einer UG. Steht so im Handelsgesetzbuch. Nur für das Finanzamt ist kein Vergleich notwendig, die E-Bilanz gibt sich mit dem Meldejahr zufrieden.

Du kannst statt Handelsbilanz oder Steuerbilanz den Vergleich wählen, dann bekommst du die Vorjahresdaten. Dafür als Vergleichsjahr das Vorjahr auswählen.