Verzicht auf Inflationsausgleichsprämie

Hallo,
ich habe eine – vielleicht ungewöhnliche – Frage:

Wir sind ein kleiner Verein mit einer festangestellten Bürokraft (Teilzeit) und einem Minijob für den Vorsitzenden. Die Bürokraft hat vom Vorstand eine Inflationsausgleichsprämie zugesprochen bekommen, der Vorsitzende hat ausdrücklich darauf verzichtet (Rentner).

Reicht es, den Verzicht schriftlich in einem Sitzungsprotokoll zu dokumentieren, damit dem Gleichheitsgrundsatz Genüge getan ist? Oder bedarf es einer schriftlichen Erklärung des Vorsitzenden?

Hallo SteffO,

rechtlich verbindlich wird Dir dies hier niemand beantworten können/dürfen.
Persönlich würde ich davon ausgehen, dass dies ausreichend ist.

Danke! „Gefühlt“ denke ich auch, dass das reichen müsste. Arbeitgeber können ja auch aus nachvollziehbaren schlichen Gründen unterschiedliche Prämienhöhen festlegen.