Versicherung zahlt netto

Hallo,

ich habe einem Kunden eine Rechnung inkl. MwSt ausgestellt.
Die Versicherung zahlt mir ja nur den netto Betrag.

Wie verknüpfe ich jetzt die Zahlung bei Lexoffice online sodass ich keine Steuer an das Finanzamt zahlen muss?

Für eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

LG

Daniel Dombrowski

Hallo,
kannst du das etwas näher ausführen?

Hallo,

ich habe eine Rechnung über 1574,60 € an meinen Kunden gesendet.

Nun hat mir seine Versicherung 1240.00 € netto überwiesen.

Jetzt möchte ich ich die Zahlung mit meiner Rechnung verknüpfen.

Egal welche Option ich wähle muss ich für die 1240 € noch MwSt zahlen was ja nicht richtig ist weil es ja ein netto Betrag ist.

Muss ich die Rechnung jetzt stornieren und eine neue ohne MwSt anlegen?

Der Denkfehler liegt in der Verknüpfung von Erstattung der Versicherung und Kundenrechnung. Das sind zwei unabhängige Vorgänge.

  • Von deinem Kunden hast du eine Zahlung über 1.574,60 EUR erhalten. Den Zahlungseingang gleichst du gegen die Ausgangsrechnung ab. Die darin enthaltene Umsatzsteuer führst du mittels UStVA ans Finanzamt ab.
  • Die Erstattung der Versicherung buchst du als umsatzsteuerfreie Einnahme. Dafür müsste es ja auch einen eigenen Beleg geben, den du hochladen und als EInnahmebeleg verwenden kannst.

Der Leidtragende dabei ist dein Kunde, der USt bezahlt. Ob das so sein muss, hängt von der Rechtsstellung zwischen deinem Kunden und dir und er erbrachten Leistung ab. Grundsätzlich musst du einem Kunden immer Umsatzsteuer berechnen.

Hi,

die Kundschaft ist gewerblich tätig? Wenn nein, müsste die Versicherung den vollständigen Betrag begleichen. Wenn ja, zahl die fehlende USt die Kundschaft, welche sie sich dann vom Finanzamt als Vorsteuer wieder erstatten lassen kann.

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Erstmal danke dir eure schnellen Antworten.

Hab das aber noch nicht so ganz verstanden.

Mein Kunde/Auftraggeber ist eine Hausverwaltung der ich die Rechnung mit MwSt ausgestellt habe.

Bezahlt hat die Versicherung direkt an mich aber ohne MwSt.

Wer ist Versicherungsnehmer, die Hausverwaltung?

Wenn ja, wieso zahlt die Versicherung an dich? Wenn nein, verstehe ich das Konstrukt nicht.

Was genau?

Ja, das ist ok. Die Differenz ist die Umsatzsteuer und die muss Dir die Hausverwaltung noch begleichen. Erst dann ist der offene Posten beglichen und erledigt.

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Nach kurzes Rücksprache hat mir die Verwaltung mitgeteilt das die Versicherung mir den Brutto Betrag hätte überwiesen müssen weil der Eigentümer der Immobilie nicht Umsatzsteuer Pflichtig ist.

Ich danke für eure Infos und wünsche angenehme Tage.

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