Der Denkfehler liegt in der Verknüpfung von Erstattung der Versicherung und Kundenrechnung. Das sind zwei unabhängige Vorgänge.
Von deinem Kunden hast du eine Zahlung über 1.574,60 EUR erhalten. Den Zahlungseingang gleichst du gegen die Ausgangsrechnung ab. Die darin enthaltene Umsatzsteuer führst du mittels UStVA ans Finanzamt ab.
Die Erstattung der Versicherung buchst du als umsatzsteuerfreie Einnahme. Dafür müsste es ja auch einen eigenen Beleg geben, den du hochladen und als EInnahmebeleg verwenden kannst.
Der Leidtragende dabei ist dein Kunde, der USt bezahlt. Ob das so sein muss, hängt von der Rechtsstellung zwischen deinem Kunden und dir und er erbrachten Leistung ab. Grundsätzlich musst du einem Kunden immer Umsatzsteuer berechnen.
die Kundschaft ist gewerblich tätig? Wenn nein, müsste die Versicherung den vollständigen Betrag begleichen. Wenn ja, zahl die fehlende USt die Kundschaft, welche sie sich dann vom Finanzamt als Vorsteuer wieder erstatten lassen kann.
Ja, das ist ok. Die Differenz ist die Umsatzsteuer und die muss Dir die Hausverwaltung noch begleichen. Erst dann ist der offene Posten beglichen und erledigt.
Nach kurzes Rücksprache hat mir die Verwaltung mitgeteilt das die Versicherung mir den Brutto Betrag hätte überwiesen müssen weil der Eigentümer der Immobilie nicht Umsatzsteuer Pflichtig ist.
Ich danke für eure Infos und wünsche angenehme Tage.