Hallo zusammen,
wir haben im Juni Mitarbeiter mit Sonntagszuschlag (50 %) abgerechnet. Es wurden die Lohnarten 959 und 964 verwendet. Als ich jedoch den Monatswechsel machen wollte, spuckte mir Lexware eine Berichtigung der Lohnsteuer-Anmeldung Juni raus - ohne das ich etwas in der Abrechnung verändert habe.
Bei der Ursachenforschung entdeckte ich, dass bei einem MA plötzlich zusätzlich die Lohnart 969 „Sonntagszuschlag 50 % pflichtig“ dazu gekommen ist. Bei den anderen MA hat sich nichts geändert.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar warum plötzlich nur bei einem MA die Lohnart 969 dazu gekommen ist, ohne das in der Abrechnung was geändert wurde.
Danke Sancho, aber wie man es abrechnet weiß ich, da ich dass nicht zum ersten Mal mache… ich kann mir nur nicht erklären warum bei einem Mitarbeiter die LA dazugekommen ist, obwohl ich nicht verändert habe - ich wollte nur den Monatswechsel machen. Ich habe es auch nur gesehen, weil ich jede Abrechnung einzel geprüft habe.
Der Stundensatz von zwei MA ist fast identisch, aber nur bei einem MA hat sich die Abrechnung geändert…
wie schaut denn der Grundlohn in der Lohnart ‚0956‘ aus? Ist der niedriger als der Stundenlohn?
Dafür kann es mehrere Ursachen geben:
Ursache: Die Arbeitsstunden sind falsch (zu hoch).
Ursache: Wenn für die Abrechnung Betragslohnarten verwenden (z.B. Gehalt oder VWL-Zuschuss), dann prüfen Sie die Arbeitszeit in den Mitarbeiterstammdaten.
Die aus den Stammdaten resultierende wöchentliche Arbeitszeit muss die regelmäßige (ggf. durchschnittliche) wöchentliche Arbeitszeit des Mitarbeiters sein.
Hinweis: Bei der Berechnung des Grundlohns erfolgt die regelmäßige, wöchentliche Arbeitszeit nach der Formel: monatliche Arbeitsstunden = regelmäßige Arbeitszeit x 4,35.
Bei einer oder mehreren Lohnarten fehlt die Kennzeichnung al Grundlohn.
Das ist ja das seltsame, ich habe nur die Stundenzahl bei LA 0013 eingetragen (bei allen MA), daraufhin wurden die LA 0959 und 0964 angesprochen - was so richtig ist.
Danach hab ich die Abrechnungen nicht mehr „angerührt“ bis zum Monatswechsel.
Grundlohn LA 0956 ist identisch mit Stdlohn.
habe den errechneten Grundlohn (LA 0956) beim Stdlohn (0001) eingetragen.
Arbeitszeit in den Stammdaten wurden nicht verändert und stimmt so.
Wie erwähnt wurden bei 3 MA Sonntagszuschläge berechnet, bei 2 davon liegt der Stdlohn über 25 EUR aber unter 50 EUR. Bei einem MA werden 18,5 Std mit Zuschlag berechnet und bei besagten nur 7,5 Std mit Zuschlag