habe mich heute mal mit dem Thema eRechnung beschäftigt. Soweit funktioniert alles bis auf das ich eine Fehlermeldung bekomme, wie wie folgt lautet „Die Lieferantennummer beim Kunden darf nicht leer sein“.
Wir haben bei keinem Kunden die Lieferantennummer gepflegt, ist das zwingend erforderlich? Oder kann ich das irgendwo abstellen?
Habe eben folgendes dazu beim bsi.bund.de gefunden:
Inhalt der elektronischen Rechnung (§ 5 E-RechV)
…
2. Die elektronische Rechnung hat zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 folgende Angaben zu enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller bereits bei Beauftragung übermittelt wurden:
Diese Einschränkung spielt hierbei keine Rolle, Lexware fordert hier eine Angabe. Die Software kann nicht wissen ob die Daten vorab schon mitgeteilt wurden oder nicht.
Wie erwähnt: wenn keine bekannt ist, einfach etwas beliebiges wie z.B. ein X eintragen. Evtl. funktioniert auch ein Bindestrich oder „nicht bekannt“ o.ä. Optional: immer mit der anderen Seite austauschen.
Hallo Steve, danke für deine Antwort.
Ja, man könnte ein x bei dem Feld Lieferantennummer beim Kunden hinterlegen.
Unschön ist jedoch, dass auf der gesendeten ERechnung dann jedoch automatisch im Info-Feld (?) die Zeile mit der „Lieferantennummer beim Kunden“ hinzugefügt wird und erscheint. Da sieht ein x oder eine 0 nicht besonders gut aus. Ich habe auch noch keine Möglichkeit gefunden das Formular anzupassen, dass diese Zeile nicht auf die RG aufgedruckt wird. Grüsse, Andy
Hatte ich bisher nicht auf dem Schirm, aber ist tatsächlich kein manuell ausblendbares Feld, wie es aussieht. Geht also im Moment dann nur über Formularanpassung im Quelltext.