Hallo,
Ich bin relativ neu in der Materie und benutze seit Kurzem Lexware Buchhalter plus. ich würde gerne ein Verrechnungskonto erstellen, für Gesellschafter, für Verbindlichkeiten, sowie für Forderungen. Ich arbeite mit SKR 03. Jetzt gibt es ja schon die Konten Verbindlichkeiten von Gesellschafter (bis ein Jahr usw.) und Forderungen gegen Gesellschafter (1 Jahr usw.). Aber diese Konten verrechnen sich ja nicht. Darf ich als UG und alleiniger Gesellschafter ein Konto erstellen, dass sich gegenseitig aufrechnet? Beispielsweise zahle ich als Gesellschafter eine Rechnung für die GmbH, sagen wir eine Materialrechnung von meinem privaten Konto, die Firma zahlt für mich im Gegenzug meinen Krankenkassenbeitrag vom Konto der GmbH. Kann ich in Lexware ein Konto erstellen, sodass diese Forderungen sich gegenseitig aufheben und nur der Rest, der übrig bleibt verzinst wird?
Ich hoffe sehr auf Antworten, langsam verzweifle ich etwas.
Hast du dich schon einmal mit den gesonderten Vorschriften für Kapitalgesellschaften und insbesondere für 1-Personen-Gesellschaften befasst?
Verrechnungskonten kannst du nur für Auslagen einrichten, alles andere bedarf eines Gesellschafterbeschlusses. Du hast keine Personengesellschaft, in dem die privaten und geschäftlichen Konten alles den Privatpersonen zugeordnet wird. Du hast eine Kapitalgesellschaft, hier gibt es keine „persönlichen“ Konten. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (aufgeteilt in die Fristigkeit, der Gesamtbetrag muss dabei auf die Laufzeit betrachtet und aufgeteilt werden) betrifft Darlehen und ähnliches, aber nicht solche Dinge wie Zahlung von Material vom Privatkonto etc.
Du musst hier strikt trennen! Die UG ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, der Gesellschafter hat Kapital zur Verfügung gestellt und ist „aussen vor“. Der Geschäftsführer muss mit dem zur Verfügung stehenden (eigenes Bankkonto) Geld arbeiten und kann nicht einfach einmal zwischen GEschäftsführer und Gesellschafter hin und her wechseln. Der Krankenkassenbeitrag des Gesellschafters hat in der Buchhaltung der UG nichts zu suchen!
Du hättest vielleicht vor Gründung der UG Rat einholen sollen über die Besonderheiten einer Kapitalgesellschaft. Du kannst hier eben nicht „wursteln“ wie in einer Ein-Personen-Unternehmung als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft.
ja, ich hätte mich vorher damit beschäftigen sollen, da stimme ich dir zu. Nun ist es aber schon so passiert und ich muss es richtig verbuchen… Ich habe die Materialrechnungen nicht direkt von meinem Konto bezahlt, sondern quasi bar ausgelegt. Das wäre dann wohl wie ein Darlehen anzusehen?
Ein Steuerberater hat mir genau das Beispiel genannt, dass es öfter vorkommt, dass die GmbH schon mal KK-Beiträge von dem Geschäftskonto bezahlt usw. und dass das dann eben auf ein Verrechnungskonto/Darlehenskonto muss.
Ich habe jetzt diese Zahlungen mit den bestehenden Konten gebucht, Verbindlichkeiten und Forderungen Gesellschafter. In der GuV wird das dann auch aufgelistet. Jeweils auf der Passiv und Aktivseite. Das war wohl so nicht richtig, oder doch?
das Du hier meinst, sind sog. Privatvorlagen. Dazu legst Du Dich selbst als Kreditor an und hinterlegst dort Deine private Bankverbindung.
Die Quittungen sammelst Du, machst eine Aufstellung mit der Erklärung, dass Du die Beträge persönlich vorgelegt hast und um Erstattung bittest. Das gilt übrigens nicht nur für Geschäftsführer, sondern für alle Beschäftigten, die für die Firma Kosten privat vorlegen.
Der Buchhalter (wenn Du es nicht selbst bist) bucht dann per Splittbuchung die einzelnen „Schnibbel“ und die Gesamtsumme im Haben auf das Kreditorenkonto. Voraussetzung ist nur, dass der Betrag auch zusammen mit anderen fälligen Verbindlichkeiten im nächsten Zahllauf angewiesen wird. Ein sog. „Drittvergleich“ wäre nicht gegeben, wenn Du Dich selbst anders behandeln würdest als andere Gläubiger.
Selbstverständlich kannst Du Dich auch selber als Debitor anlegen (z.B. wenn Du von Kunden Rechnungen bar kassierst). Ist die gleiche natürliche oder juristische Person (egal wer) sowohl als Debitor als auch als Kreditor angelegt, bilden beide Konten zusammen ein Kontokorrent im Sinne des §355 HGB. Zwischen diesen Konten können Beträge unter Zwischenschaltung eines Aufrechnungskontos umgebucht werden (bis zur Höhe des kleineren Saldos).
jetzt hätte ich noch eine andre Frage. Und zwar habe ich ein neues Buchungsjahr angelegt, habe die Saldenübernahme gemacht und dann aber im Vorjahr noch etwas zu buchen gehabt. Wie kann ich denn jetzt die Salden korrigieren, bzw. aktualisieren, für das neue Jahr?
Ich hatte auf Youtube dazu ein Video gefunden, da gab es den Punkt mit Vortragsaktualisierung der Salden noch, jetzt finde ich derartiges leider nirgends…
Und noch eine Frage, weil ich gleich gar nicht mehr duchblicke…
Nochmal zu den Verrechnungskonten: Ich habe mich als Kreditor angelegt mit der Nummer 70005. Kann mir jemand noch ein Beispiel mitteilen, wie sich das verhält, wenn ich eine Rechnung von meinem Bankkonto bezahlt habe? Ich kann ja nicht Kreditor an Kreditor buchen. Also wenn ich beispielsweise einen Versandhändler mit der Nummer 70001 angelegt habe, kann ich diesen ja nicht gegen mein 70005 buchen.
Die Lösung ist wahrscheinlich nah, aber gebt mir doch bitte eine kleine Hilfe, anhand eines Beispiels.