vielen Dank für die Teilnahme an diesem Forum. Ich habe schon einiges daraus gelernt.
Nun habe ich eine eigene Frage.
Ich bin Hebamme (freiberuflich) und habe ermittelt, dass ich in diesem Jahr ~40 mal über 8 Stunden außer Haus war. Die Termine sind immer bei den Frauen, da ich keine eigene Praxis habe.
Dies bedeutet, dass ich bei jedem Tag, bei dem ich über 8 Stunden außer Haus bin, den Verpflegungsmehraufwand geltend machen darf.
Wie kann ich ohne Beleg dies buchen? Und muss ich es für jeden Tag der so ablief buchen oder kann ich gesammelt am Ende jedes Monats die Tage aufzählen und dann eingeben?
Hallo,
Ich kann leider nicht helfen und habe vielmehr die gleiche Frage.
Wie kann mann in Lexoffice pauschale Fahrtkosten (Nutzung Privatfahrzeug) sowie Verpflegungsmehraufwand erfassen und buchen? Eine Funktion wäre sehr hilfreich. Gibt es vielleicht etwas was ich nur nicht finde?
Ich würde mir sonst jetzt wie folgt helfen:
In Excel erfasse ich die pauschalen Fahrtkosten sowie die Abwesenheiten monatlich/vierteljährlich. Die errechneten Auslagen würde ich als Belege in Lexoffice erfassen und als Privateinlagen buchen. (SKR 03: Fahrtkosten 4673, Verpfegungsmehraufwand 4674).
Vielleicht hat ja jemand noch eine bessere Idee.
PS: Ich hasse es eine Software einzusetzen, die ich mit Excel ergänzen muss weil wichtige Funktionen fehlen. Leider kommt das immer wieder vor.
Dieser Frage möchte ich mich gern anschließen: Wie bucht man den Verpflegungsmehraufwand in lexoffice? Ein entsprechendes Konto ist ja auswählbar. Bleibt nur die Frage, was man als Beleg hochlädt.
Würde mich auch interessieren, zudem laut Haufe.de (zu dem ja auch lexoffice gehört) aus den Belegen die Vorsteuer zu ziehen ist. Dazu wären gleich mehrere Buchungen zu einem Vorgang nötig. Beachtet und verbucht lexoffice dies automatisch oder muss das irgendwie anders gelöst werden?
Wo steht denn, dass bei VMA (Verpflegungsmehraufwand) Vorsteuer gezogen werden darf? Da hast du etwas aber gehörig falsch verstanden.
Ihr müsst doch Aufzeichnungen haben über die Abwesenheit (Reisekosten). Diese können als Beleg dienen, wobei die Buchung immer als Privateinlage erfolgen muss.
Völlig richtig, aus den VMA kann keine Vorsteuer gezogen werden. Darum gehts auch gar nicht, da hast du wohl vorschnell was falsches hineininterpretiert.
Es geht darum:
Vorsteuerabzug aus den tatsächlichen Aufwendungen
Aus den Verpflegungspauschalen kann der Unternehmer keinen Vorsteuerabzug beanspruchen (BFH-Urteil v. 7.7.2005, V R 4/03). Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Vorsteuerabzug aus den Verpflegungsaufwendungen geltend zu machen, die während der Geschäftsreise tatsächlich entstanden sind (Abschn. 15.6. Abs. 1 UStAE).
Im Link zu Haufe.de sind dazu mehrere Buchungen nötig. Die Frage lautete, wie man das in Lexoffice umsetzen kann?
Hallo
Ich bin neu hier im Forum und stoße auf das gleiche Problem. Ich habe die Lösung von KarstenP genutzt - mit Excel Aufwand ermitteln und dann den Betrag als Aufwand gegen die entsprechenden Aufwandskonten buchen.
Wo ein Wille ist auch ein Weg. Warum einfach wenn`s auch umständlich geht.