ich habe eine Eventfirma und vermiete auch Objekte wie Lampen Kabel usw…
Jetzt möchte ich wenn ich z.b. eine Lampe vermiete das diese aus dem Lagerbestand entnommen wird. So das ich wenn ich möchte mir einen Ausdruck machen kann was im Moment vermietet ist und was noch auf Lager liegt. Wenn die Lampe dann wieder zurück ist, dann soll die Lampe wieder dem Lager zugeschrieben werden. Danach soll dann die Rechnung geschrieben werden aber der Lagerbestand darf sich nicht verändern weil, der Artikel ja nie aus dem Lager verkauft wird.
Ist dies mit Lexware grundsätzlich möglich. Weil das gibt es ja auch im Handwerk, bei Maler wenn diese Ihre Gerüst vermieten.
durch die Vermietung wird aus dem Umlaufvermögen Anlagevermögen. Entsprechenden Lieferschein ausstellen, um das Teil auszubuchen und anschließend aktivieren.
Es ist schwierig abzubilden. Wenn Du grundsätzlich mit Lagerbestand arbeitest, dann wird sich dieser durch entsprechende Aktionen auch verändern. Normalerweise tut er das mit dem Lieferschein. Schreibst Du also einen Lieferschein für verliehene Artikel, wird der dortige Lagerbestand dezimiert.
Kommt das Leihgerät zurück, wird es dahingehend schwierig, da eine rückführende Buchung des Lagerbestandes eigentlich so nicht vorgesehen ist. Die Rechnung an sich ist unproblematisch, da sich der Lagerbestand durch den LS bereits auftragsbezogen verändert hat und wenn Du über Weiterführen arbeitest, verändert sich dieser nicht erneut.
Die „Aufstockung“ des Lagerbestandes kannst Du entweder manuell über Lagerbestand bzw. Lager Zu-/Abgang korrigieren. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Du einen zweiten Lieferschein erfasst und dort den Leihartikel aufnimmst und bei Menge beispielsweise -1 einträgst. Dadurch sollte er wieder dem Lagerbestand zugeführt werden. Als Text kannst Du ja Rückgabe Leihartikel oder sowas in der Art reinschreiben.
Für die Abrechnung nutzt Du dann die Sammelrechnung, welche Du die beiden Lieferscheine zuordnest…
Wenn Du die pro/premium Version nutzt, könnte man auch noch einen Workflow via Einkaufsmodul abbilden.
In diesem Fall ging es - so wie ich es verstanden habe - eher um die Frage nach der Möglichkeit, wie es sich in der faktura/warenwirtschaft abbilden lässt und weniger um die buchhalterische Handhabung.