Wir haben den Fall, dass wir eine gerichtliche Vergleichszahl an einen Mitarbeiter auszahlen müssen, der vor 3 Jahren ausgeschieden ist.
Wie die Abrechnung aussieht, ist nicht das Problem ABER wie komme ich an den Mitarbeiter heran. Lexware blendet ja nur Mitarbeiter ein, die im Vorjahr ausgeschieden sind.
Um ihn aber sauber abrechnen zu können, muss ich aber an den Mitarbeiterstamm aus 2020 heran. Das muss doch irgendwie möglich sein. Ich kann zwar über das Abrechnungsjahr wechseln, die Daten aufrufen aber da es ja zwangsweise für 2023 abrechnen muss, boykottiert mich Lexware an diesen Punkt.
Dir geht es um einen Wiedereintritt? Das würde nicht funktionieren. Du musst so oder so eine neue Personalnummer vergeben. Lass Dir das Personalstammblatt anzeigen, lege den MA neu an, als Nebenarbeitgeber, Steuerklasse 6 (kommt in der Regel über ELStAM) und rechne ab, was abzurechnen ist. MA dann wieder abmelden.
Ich denke, dies ist der passende Ablauf. Ggf. kann @Sancho_Pancho hier noch etwas ergänzen, sollte ich mich irren oder etwas vergessen haben.
Aber ich darf ihn ja nicht Wiedereintreten lassen, da er ja nun mal nicht wieder bei uns arbeiten war. Er bekommt dafür dann ja zwangsläufig einen Steuertag bei uns angerechnet und die Meldungen werden rausgeschickt, was ja für mein Verständnis nicht sein darf…
Ich stimme hier @Steve zu. Wenn der Austritt vor 3 Jahren war, dann kann man nichts mehr abrechnen. Der MA muss im Monat der Zahlung neu angelegt werden.
Vielen Dank für eure Antworten. Dann werden wir es wohl so machen müssen, wenn auch alles sich innerlich bei mir sträubt, jemanden fiktiv einzustellen, obwohl es keine Einstellung gibt…
Du kannst probieren, den MA im letzten Abrechnungsjahr aufzurufen mit der Jahresübersicht und von da aus nach 2023 zu „springen“ (oben über die Auswahl des Jahres) und dann den aktuellen Monat versuchen zu öffnen. Ob das funktioniert habe ich nicht versucht.