Hey zusammen, ich verzweifle an zwei Stellen vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe zwei Konten in Lexoffice, mein Bankkonto und mein Etsy-(CSV) Konto angelegt.
- Ich habe in meiner aller ersten Etsy-CSV diese zwei Zeilen hinsichtlich der Shoperöffnungsgebühr von 12 € stehen.
| Seller Onboarding Fee Payment | 12.00 | |
|---|---|---|
| Seller Onboarding Fee | -12.00 |
In meinem Bank-Kontoauszug steht zusätzlich
Zahlung -12.00
Welche zwei Vorgänge sind in dem Fall mein „Geldtransit“ und welchen Vorgang buche ich gegen die Gebührenrechnung als Ausgabe ab?
- In dieser Rechnung wurde mir fälscherlicherweise Mwst. berechnet obwohl Reverse-Charge gelten würde - aber da ich keine UmSt.IdNr hatte und Etsy keine Rechnungen korrigiert, ist der gesamte Bruttobetrag für mich Umsatzsteuerpflichtig. Also meine gezahlten Mwst. sind quasi verloren/„Leergeld“ und kann ich kann ihn nicht in der Vorsteuer geltend machen. Meine Frage ist nur wie verbuche ich diese Mwst. auf meiner Gebührenrechnung? Verbuche ich die Mwst. ebenfalls als Fremdleistung §13b?
Ich danke für jeden Hinweis und mir ist bewusst, dass mich keiner steuerlich beraten kann - niemand übernimmt Verantwortung für meine Entscheidungen, ich hoffe einfach nur auf eigene Erfahrungen.