Verbuchung der monatlichen Haufe-Rechnungen

Zugegeben eine vermutlich naive Frage:

Ich nutze als nebenberuflicher Kleinunternehmer Lexware Office zur Buchhaltung und Erstellung meiner Rechungen sowie der EÜR.

Die monatlichen Rechnungen von Haufe für die Software wird vom Programm automatisch als „Lizenzen und Konzessionen“ erkannt. In der amtlichen EÜR werden die Beträge als „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ verbucht. Ist das so korrekt?

Ich habe gelesen, dass es bei der Geltung von Steuersoftware als Betriebsausgaben von Bedeutung sei, ob diese rein geschäftlich oder auch anteilig privat genutzt werden. In letzterem Fall könnte man sie nicht in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen. Ich nehme an, dies ist hier aber nicht der Fall. Schließlich kann ich Lexware Office gar nicht für private Steuerangelegenheiten nutzen. Lediglich die durch die EÜR ermittelten Werte werden Teil meiner privaten Einkommensteuererklärung. Sehe ich das so richtig?