Verbuchung der Homeoffice-Pauschale

Seit letztem Jahr ist es (vorläufig vorrübergehend) möglich, auch dann Ausgaben für Heimarbeit abzurechnen, wenn kein zu mindestens 90% für die Arbeit genutztes separates Arbeitszimmer zur Verfügung steht (siehe § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG § 4 EStG - Einzelnorm). Wie würde man sowas in Lexoffice verbuchen? Als Lieferant ist in dem Fall vermutlich man selbst anzugeben, aber was für eine Art von Ausgabe ist das?

Hallo DrPepperJo,

also hier Wie erfasse ich die Kosten für ein Arbeitszimmer? | lexoffice Help Center ist der allgemeine Ablauf beschrieben. Inwieweit dies auch auf die aktuelle Sonderregelung zutrifft kann ich Dir leider nicht beantworten. Hier ggf. mal das Steuerbüro konsultieren.

Hilft Dir dies weiter?

Wie Du ja schon bemerkst, betrifft der Artikel das „klassische“ häusliche Arbeitszimmer. Leider scheint das ein komplett anderer Vorgang zu sein.

Gehen wir mal davon aus, dass die Pauschale als abziehbarer Teil, der Kategorie „Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ (177) in der EÜR angegeben werden kann. Der folgende Artikel und verschiedene andere Quellen legen das nahe:

Verbucht man die Pauschale in Lexoffice unter „Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben“, wird eine Buchung für Bewirtungsaufwendungen angelegt und der Betrag landet in der amtlichen EÜR auch in dieser Kategorie (175). Weiß jemand ob es dafür einen Workaround gibt?

Bezüglich der Homeoffice-Pauschale ist der Lexoffice Support der Meinung, dass diese nicht als Betriebsausgabe verbucht werden sollte:

Die Homeoffice Pauschale fällt in den Bereich aus nicht-selbstständigen Tätigkeit, der in lexoffice nicht abgebildet werden kann. In lexoffice werden nur Ihre Geschäftsvorfälle aus selbstständiger Tätigkeit erfasst. Diese Pauschale zählt nicht zu Ihren betrieblichen Einnahmen und Ausgaben, weshalb sie auch nicht in Ihrer EÜR erfasst werden kann. Die Angabe muss in Ihrer Steuererklärung - also außerhalb von lexoffice - in der Anlage N (Nicht-selbstständige Tätigkeit) unter Werbungskosten erfasst werden. Eine andere Möglichkeit, die Homeoffice-Pauschale anzugeben gibt es nicht.

Verschiedene Quellen (inklusive der Finanzamt Hotline) sehen das anders. Ich hatte daher nochmal konkret nach der Möglichkeit, beschränkt abziehbare Betriebsausgaben so zu buchen, dass sie richtig in der EÜR auftauchen gefragt und folgende Antwort bekommen:

Sie können in lexoffice als beschränkt abziehbare Betriebsausgaben lediglich die Bewirtungskosten buchen. Diese fließen in der EÜR in die Position 175 und auf das Buchungskonto 4650. Das Buchungskonto, dass Sie benötigen, ist das 4651 und ist in lexoffice leider nicht vorhanden. Somit können Sie die Home-Office Pauschale leider nicht in lexoffice buchen.

Bleibt vermutlich nur, das Problem manuell in der Steuererklärung zu lösen.