Hallo,
ich habe für eine am 15. Oktober ausgeschiedene Mitarbeiter von ELStAM eine Stammdatenänderung erhalten, die ich übernehmen musste, um den Monatswechsel zu ermöglichen.
Diese beinhaltete die Änderung Okt. von LSt.-Klasse 1 auf 6 und im November von 6 auf keine.
Beide Änderungen habe ich übernommen.
Mein Problem ist aber das der Mitarbeiterin ja bis 15. Oktober in unserem Unternehmen die LSt. 1 zusteht und ab 16.Oktober die LSt. 1 im neuen Unternehmen.
Jetzt habe ich das Problem das die Direktversicherung der Mitarbeiterin mit LSt. 6 nicht möglich ist und sich logischer Weise aus dem Steuerklassenwechsel eine Nachzahlung ergeben würde.
Kann ich einfach die Angaben wieder auf Hauptarbeitgeber ändern und das Häkchen bei „bis die ELStAM erfolgt die Abrechnung mit nach persönlichen Daten selbst gebildeten Merkmalen“ setzen?
Und was hat das für Auswirkungen bzw. ist das auch so richtig?
Vielen Dank schon einmal
Liebe Grüße
Mandy Hoff