Hallo zusammen,
ich möchte nochmals das Thema innergemeinschaftliche Erwerbe auf der USt Voranmeldung aufgreifen.
Die Konten sind alle den richtigen Positionen zugeordnet und im Grunde wird auch alles richtig ausgegeben.
Wäre da nicht die Rundung.
In Position 89 wird als Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung „nur“ der ganzzahlige Betrag angesetzt.
In Zeile 61 dagegen wird der Saldo aus Konto 1574 eingetragen und der wird ja automatisch aus dem ungerundeten Beträgen ermittelt. So kommt es automatisch zu einem Unterschied der Steuerbeträge und es entseht, zumindest auf der Umsatzsteuervoranmeldung, ein Unterschiedsbetrag. Auf den USt und VSt Konten dagegen ist alles auf Basis der ungerundeten Beträge stimming. Wie sieht das die Steuerbehörde?
MfG Claus