UST-VA für 2 Tätigkeiten

Hallo,
ich habe mich letzten Monat im Haupterwerb Selbstständig gemacht. Jetzt nutze ich Lexoffice für meine Buchhaltung und habe meine erste UST-VA an das Finanzamt gesendet.

Nun habe ich ein schreiben bekommen, das ich die UST-VA quartalsweise machen soll, weil ich bereits UST-VA pflichtig bin, da ich als Photovoltaikanlagebetreiber angemeldet bin und dort die Regelung besteht meine UST-VA quartalsweise abzugeben.

Gibt es eine Möglichkeit die UST-VA über Lexoffice zu machen für meine beiden Tätigkeiten (PV-Anlagenbetreiber und mein Haupterwerb)?

Außerdem würde ich gern wissen, wie ich den jetzigen Beleg mit meinen UST-VA wieder zurück buche, den ich über Lexoffice gemacht habe?

Vielen Dank im Vorraus für Eure Hilfe!

Hi und herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Wenn Du beides in Deinem lexoffice Account erledigst ja. Sonst nein. Ich würde Deinen Haupterwerb in lexoffice erledigen, mir die Werte der UStVA anzeigen lassen, notieren und dann mit die Werten der PV kombinieren und via ElsterOnline versenden.

Gilt natürlich nur unter der Voraussetzung, dass es sich um die gleiche Steuernummer handelt.

Hilft das weiter?

Hi @Steve

danke für deine Hilfe!

Wenn Du beides in Deinem lexoffice Account erledigst ja

Der Mann vom Finanzamt meinte das die Steuernummer bei der UST-VA egal ist. Es muss nur eine da sein, damit sie den Betrag zuordnen können. Deswegen soll ich meine UST-VA auch nur alle drei Monate machen, anstatt monatlich, wie es von mir erwartet war. Wo es aber wiederum eine Rolle spielt, ist bei der Gewinnermittlung. Da bin ich leider nicht Firm genug im Steuerrecht und im Lexoffice, um zu beurteilen, ob ich das in Lexoffice steuerrechtlich korrekt umsetzen kann.

Ich würde Deinen Haupterwerb in lexoffice erledigen, mir die Werte der UStVA anzeigen lassen, notieren und dann mit die Werten der PV kombinieren und via ElsterOnline versenden.

Das ist auch mein Plan B, nur leider kann ich dann das Feature von Lexoffice dann nicht nutzen, um mir die Zeit zu sparen. Ärgerlich!

Kannst du mir noch sagen, was ich mit meinem aktuellen Beleg machen soll? Jetzt erwartet Lexoffice ein Betrag vom Finanzamt, der nicht kommen wird. Kann ich den einfach löschen?

Das ist mir neu. Um eine UStVA zu konsolidieren muss es sich nach meiner Kenntnis um die gleiche UStVA handeln.

Da kann und darf ich Dir leider auch nicht weiterhelfen. Diesen Punkt bitte mit einem Steuerbüro besprechen.

Welches Feature genau? Die UStVA?
Ja, das ist natürlich aufwändiger, aber es hält sich doch im Rahmen.

Du meinst die bereits abgegebene UStVA? Weil Du den einzelnen Monat nicht bezahlst, sondern das Quartal? Dann könntest diesen stornieren, aus meiner Sicht. Auch hier, um sicher zu gehen, Rücksprache mit einem Steuerbüro empfohlen.

Du hast ziemlich sicher für deine neue Firma eine neue Steuernummer erhalten.
deine PV-Anlage hat eine eigene Steuer Nummer.
du kannst die Umst.Voranmeldung nicht zusammen fassen,
also für jede Firma eine Erklärung abgeben!
Schönen Gruß

Das muss nicht sein. Wenn es beides Einzelunternehmen der gleichen Person sind, kann das durchaus die gleiche Steuernummer sein.

Wenn es unterschiedliche Steuernummern sein sollte, ist das korrekt.

Ich hoffe für Ihn das er 2 Steuernummern hat, dann hat er auch 2 x den Gewerbesteuerfreibetrag

Dann mal von vorne:

Quartalsweise Abgabe der UStVA erfolgt ab dem Quartal, welches das Finanzamt in seinem Schreiben mitgeteilt hat. Die vorherigen Monate bleiben unverändert, es sei denn, das Finanzamt hat die nicht angenommen. Das teilen die dann ebenfalls mit, und ebenso, ab wann quartalswise dann abzugeben ist.

Da es sich bei PV und Einzelunternehmen um den gleichen Steuerpflichtigen handelt, gibt es dafür nur eine Steuernummer und eine UStVA.
Das ergibt sich aus § 2 Umsatzsteuergesetz.

Die UStVA aus dem Programm funktioniert somit nur, wenn Umsätze und Vorsteuerbeträge aus der PV - Anlage in der Buchaltung des Einzelunternehmens mit erfasst werden.

Ggf. (ich kenne Lexoffice nicht so gut, dass kann ggf. noch jemand anderes beantworten) kannst du da zwei neue Konten für anlegen und in den Stammdaten angeben, dass die in der BWA/EUR nicht auftauchen. Nach Jahresende solltest du diese Bunchungen dann aber stornieren, damit hast du für dein Unternehmen eine „saubere“ Buchhaltung.

Das ist nicht möglich.

Danke,für die Antwort Steve.