Urlaubsabgeltung wann als Einmalzahlung

****Hallo liebe Community,

Mir quält letztens das Thema der Urlaubsabgeltung. Wann diese als Einmalzahlung und wann als laufender Bezug abgerechnet werden sollte.

  1. Fall: eine MA bezieht seit 3 Monaten Krankentaggeld. Sie bekam neulich Kündigung. Firma sollte sie noch Urlaubsabgeltung auszahlen.
    In so einem Fall nach meiner Ansicht sollte Urlaubsabgeltung als Einmalbezug abgerechnet werden?

  2. Fall: eine MA verlässt Firma. Die hatte ohne jeglichen Unterbruch gearbeitet. Sie sollte auch Urlaubsabgeltung bekommen.
    In so einem Fall sollte ihr Urlaubsabgeltung als laufender Bezug abgerechnet werden?

Ich hoffe ihr könntet mir bei diesem Thema mit eurem kostbaren Rat dienen.

Im Voraus 100000 Dank f. jegliche Rückmeldung

Hallo Agatham

Urlaubsabgeltungen, die Arbeitnehmer für nicht in Anspruch genommenen Urlaub erhalten,
gelten als Arbeitsentgelt. Beitragsrechtlich stellen sie eine Einmalzahlung dar und
sind im Monat der Auszahlung der Beitragspflicht zu unterwerfen.
Urlaubsabgeltungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden,
sind beitragsrechtlich ebenfalls als Einmalzahlung zu behandeln und dem letzten Lohnabrechnungszeitraum
zuzuordnen.

Hoffe das hilft Dir weiter.

LG Brit

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TAUSEND TAUSEND DANK :slight_smile:

Sehr gerne. Schön das es Dir geholfen hat.